Frage für einen Blogbeitrag: Kfz-Zulassung für einen EU-Studenten mit Nebenwohnsitz in Österreich und Hauptwohnsitz in Frankreich?
Ich bin (Uni) Student in Österreich und habe hier kürzlich meinen Führerschein gemacht. Jetzt möchte ich hier ein gebrauchtes Auto kaufen und anmelden. Muss ich mich dafür in Frankreich abmelden und meinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen? Auf der Webseite oesterreich.gv.at habe ich gelesen, dass ich meinen Hauptwohnsitz bei der Zulassungsstelle nachweisen muss. Reicht es aus, wenn ich ihnen meine Anmeldebescheinigung für Ausbildung (§51 Abs. 1 Z 3 NAG) zeige? Ich frage das, weil ich derzeit noch über die Versicherung meiner Eltern in Frankreich versichert bin und dies auch so bleiben soll, bis ich hier eine Arbeitsstelle gefunden habe. Im Rathaus, wo ich meinen Meldezettel (für den Nebenwohnsitz hier) und einige Wochen später eine Anmeldebescheinigung erhalten habe, wurde mir gesagt, dass ich erst dann wiederkommen muss, wenn ich mein Studium beende oder eine Vollzeitstelle hier annehme, da ich dann einen Hauptwohnsitz in Österreich haben muss. Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Das Melderecht in Frankreich interessiert in Österreich niemanden (ebenso umgekehrt). Ob du dich dort also abmeldest, ist dein Bier bzw. nur mit Frankreich zu klären.
Wenn dein Lebensmittelpunkt in Österreich liegt, musst du in Österreich deinen Hauptwohnsitz anmelden. Sonst nicht.
Im Rathaus, wo ich meinen Meldezettel (für den Nebenwohnsitz hier) und einige Wochen später eine Anmeldebescheinigung erhalten habe
Es geht hier nicht um das Aufenthaltsrecht, sondern ums Melderecht. Dein "Meldezettel" (gibt's schon lange nicht mehr) ist ein Auszug aus dem ZMR, der deinen Wohnsitz belegt.
Wenn du keinen Hauptwohnsitz in Österreich hast, kannst du auch kein Fahrzeug in Österreich anmelden. Das müsstest du dann in Frankreich machen.