Autokauf in Österreich: Was ist zu beachten?

3 Antworten

Habt ihr überhaupt ausgemacht, dass das österreichische Kennzeichen dran bleibt? Der Verkäufer muss das nämlich abgeben bzw. das Auto muss ja abgemeldet werden und somit darf man das Kennzeichen nicht mehr an dem Auto verwenden.

Für die Zulassung müssen bei Neu- und Gebrauchtwagen vorliegen:
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsbestätigung
Originalrechnung oder Vertrag
Fahrzeugpapiere, COC (Certificate of Conformity)
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Gebrauchtwagen älter als drei Jahre: deutsche HU-Untersuchung („TÜV“)

Das Fahrzeug muss natürlich auch in Österreich abgemeldet werden. Dafür benötigt der verherige Besitzer aber das Kennzeichen und auch den Zulassungsschein.

Also ich kann dir jetzt nur einen Steuerrechlichen Tipp geben.

Wenn das ein Neuwagen im Sinne der Umsatzsteuer ist, könntest du was machen müssen.

Dazu §1b UStG beachten.