Frage? Antrag?

4 Antworten

Zusatz zu den anderen Antworten noch

Es geht um ein einfaches Führungszeugnis? Gelegentlich ist ein erweitertes Führungszeugnis (N) oder ein behördliches Führungszeugnis (O) erforderlich.

Nur für den Fall:

https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100022_2007&regschl=080000000000


Munich1123 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 10:02

Es geht um ein Privatführungszeugnis. Steht da in meinem Fall was drin?

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peraspastra  20.07.2024, 11:55
@Munich1123

Du hast vergessen, uns zu erzählen, was du immer noch nicht kapiert hast, als du deine Frage noch mal gestellt und die ganzen anderen Antworten links liegen gelassen hast 😋

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peraspastra  20.07.2024, 14:52
@Munich1123

Genau. Du kannst auch gern sichergehen, indem du mal eine Datenauskunft verlangst oder ein Führungszeugnis beantragst.

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Munich1123 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 15:07
@peraspastra

Ich habe schon eins beantragt und warte noch darauf (Brauch es für die Arbeit)

Bin nur bisschen aufgeregt ob was drinsteht von dem ich nichts weiß oder so

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peraspastra  20.07.2024, 15:09
@Munich1123

Also wenn da die Vernehmung wider Erwarten drinsteht, weißt du ja trotzdem davon :D Würde aber auch keine Rolle spielen, da ja nichts Verwerfliches daran ist, eine Zeugenaussage getätigt zu haben. Es wird aber nicht drinstehen :)

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Munich1123 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 18:47
@peraspastra

Also kann ich davon ausgehen das gar nichts drin steht? Stand noch nie vor Gericht

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Im Führungszeugnis stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, diese jedoch auch erst Geldstrafenn ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab 3 Monaten.

Geringere Verurteilungen werden dort nicht aufgeführt und du dürftest dich auch trotz bspw. 80 Tagessätzen als "unbestraft" bezeichnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – solides Verständnis der Gesetze
Wurde noch nie zu einer Strafe verurteilt

Und nur das würde drinstehen. Und auch erst ab einer gewissen Strafhöhe oder mehreren Straftaten.