FOS noch möglich, wenn zweimal in der Oberstufe sitzengeblieben? (Hessen, G8)
Hallo, meine Tochter hat letztes Schuljahr die 10. Klasse Gymn. bei G8 in Hessen nicht geschafft und hat die Schule gewechselt. Sie ist jetzt in Bayern und macht die 10. Klasse wieder, ebenfalls G8.. (ist ne andere Geschichte) Die Noten sind an sich ok, aber leider steht sie mit einem Lehrer (2 Fächer) auf Kriegsfuß. Jetzt habe ich aber gewisse Bedenken, daß sie mit Pech eventuell wieder nicht in die 11. (Q-Phase) versetzt wird und dann im Sommer 2015 ohne Lehrstelle o.ä. dasteht. Kann mir jemand sicher sagen, ob man auch nach Ausschluß aus der Oberstufe noch das Fachabitur an der FOS machen kann ? Die FOS würde sie wieder in Hessen machen. Danke im Voraus !!
2 Antworten
Das müsste schon gehen.
Meines Wissens gibt es da keine extra Verordnung, die dieses Vorgehen verbieten würde.
Aber: Für den Besuch der FOS braucht deine Tochter die Mittlere Reife. Diese erhält sie, wenn sie die 10. Klasse am Gymnasium schafft, d. h. in die Oberstufe versetzt wird.
Ist dies nicht der Fall, kann sie nicht aufgenommen werden. Sie kann aber in Bayern, sofern nur eine 5 in einem Hauptfach (und die andere demzufolge im Nebenfach ist), die sog. besondere Prüfung machen, um doch noch auf die FOS zu kommen. Wenn sie in den drei Prüfungen (Deutsch, Mathe, Englisch) einen Schnitt von 3,3 oder besser schafft, darf sie auf die FOS.
Nur weiß ich nicht, ob sie mit den Ergebnissen der besonderen Prüfung auf eine hessische FOS gehen darf.
Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, an einer Real-, Wirtschafts- oder Hauptschule die Mittlere Reife extern zu machen. Bedeutet aber auch, dass sie die Prüfungsvorbereitung selbst in die Hand nehmen muss und es schon eine zusätzliche Belastung zum Schulalltag darstellt, weil sie in mehr Fächern eine Prüfung schreiben muss als Regelschüler der obengenannten Schularten.
Danke für die ausführliche Antwort, das ist ja echt kompliziert ! Dann sollte ich sicherheitshalber die infrage kommende FOS in Hessen befragen. Viele Grüße, Stephen
Mir ist keine Regelung bekannt, welche das ausschliesst.
Sie kann aber evtl. für die Q-Phase an eine hessische Gesamtschule oder ein hessisches Berufsgymnasium wechseln. Ich würde empfehlen ggf. frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
In die Richtung haben wir auch schon überlegt, sie will aber gern an der Schule in Bayern bleiben. Danke für die Antwort !