Fortbildungspflicht für Rettungssanitäter

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Der RS verfällt nicht, wenn man die Fortbildungsstunden nicht gemacht hat. Aber der RD-Betreiber kann und wird dir den Einsatz auf den Rettungsmitteln verbieten. Die Fortbildungsstunden werden immer im Kalenderjahr gerechnet. Sprich in der Zeit vom 1.1. bis zum 31.12. jedes Jahr. Somit mach dir da mal keinen Stress, du darfst im Nov und Dez getrost fahren.

Hi!

Ich würde das mit deiner Ausbildungsstelle klären. Eigentlich sollte es da eine Kulanzregelung geben, denn du warst ja krank.

Ich nehme mal an, dass du den RS im Rettungsdienst und nicht nur im Katastrophenschutz einsetzt. Ich komme aus Hessen und da kann der RS im KatS nicht verfallen.

Ich persönlich hatte so etwas mal mit meinem Ausbilderschein und ich musste drei Tage mehr Fobi machen und eine kleine Prüfung ablegen und die Sache war wieder im Lot.

Viele Erfolg & Grüße, Hirt82