Rettungssanitäter Praktika anderes Bundesland möglich?

1 Antwort

Unterschiedlich. Für den Rettungssanitäter gibt es auf Bundesebene Ausbildungsgrundsätze bzw. seit 2019 eine "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen" vom "Ausschuss Rettungswesen". Diese können von den Bundesländern in Landesrecht umgesetzt werden, sie müssen es allerdings nicht. Bayern hat sich meines Wissens nach dazu entschieden, die 2019 herausgegebene Muster- APrV RettSan nicht umzusetzen, andere Bundesländer tun dies hingegen bzw. haben es bereits getan. Bayern hat eine landesrechtliche APrV, NRW ebenso. Ich denke, dass es speziell unter diesen beiden Bundesländern nicht möglich ist.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.