Welche Personen sind berechtigt eine DRK-Jacke zu tragen?
Hallo liebe Community,
welche Personen dürfen eine Jacke des Deutschen Roten Kreuzes tragen oder besitzen? Ich meine die Einsatzjacken, die meiner Meinung nach von den Sanitätern getragen werden. Aber sind das auch zwingend Sanitäter oder welche Berufsgruppe, auch im Ehrenamt, versteckt sich dahinter? Ich sehe diese Jacken auch öfter in Pkw's liegen oder hängen. Liegen diese dann dort, um bei einem Einsatz nicht erst noch die Jacke suchen zu müssen oder hat das noch andere Gründe? Vielen Dank im Voraus!
8 Antworten
Ich bin 15 Jahre alt und bin Jugendsanitäter und besitze so eine Jacke. Man bekommt diese Jacke sobald man fähig ist wenigsten an Sanitätswachdiensten teilzunehmen. So weit ich weiß ist der Jugendsanitäter der erste Dienstgrad bei dem man die Jacke haben darf und tragen darf.
In dem Kreisverband in dem ich bin ist es nicht gern gesehen wenn man die Jacke offen im Auto liegen hat weil damit dann viele angeben deswegen darf bei uns die Jacke erst am Einsatzort (ehrenamtlicher Wachdienst) angezogen oder gezeigt werden. Außer wenn es Helfer vor Ort sin die dürfen das wenn sie im Einsatzt sind aber die haben dann meisten auch so ein Magnet Blaulicht auf ihrem Privaten Auto.
Es sind nur Leute dazu berechtigt die ein Arbeitsverhältniss oder ehrenamtlich beim DRK tätig sind.
Da das Zeichen vom DRK in Deutschland geschützt ist kann man als nicht DRKler große Probleme kriegen
Das ist nicht geschützt - polizei oder feuerwehr darf auch überall draufstehn - das wahr jetzt so eine grobe antwort - bevor hier wieder die linsenzähler kommen
Na dann schau mal richtig nach.
Rettungsdienst Feuerwehr und Polizei ist richtig.
Nicht aber wenn es um Hilfsorganisationen geht da dürfen die Jacken nur von den Jeweilligen Mitgliedern getragen werden.
Sind die nicht gerade ein linsenzähler ?
Erklärung:
Die Flaggen des Roten Kreuzes, Roten Halbmonds, Roten Löwen und Roten Kristall sind international anerkannte Schutzzeichen. Sie stehen bei Konflikten für unparteiische Hilfe und Neutralität, auch in und zwischen den Streitkräften. Gebäude, Fahrzeuge oder Ausrüstungen, die diese Zeichen tragen stehen unter dem Schutz der Genfer Abkommen und der Haager Landkriegsordnung und dürfen nicht angegriffen werden. Für Personen die diese Zeichen tragen, gilt dasselbe. Sie dürfen aber auch nicht unmittelbar an Angriffshandlungen teilnehmen, und nur sich selbst sowie die ihnen anvertrauten Verwundeten und Ausrüstungen verteidigen.
Die Wahrzeichen dürfen weder durch Übermalen, Umformung noch durch Inversschriften und Farbverläufe verfremdet werden.
Die Wahrzeichen stehen immer auf weißem Grund.
Aufzählung
Als Schutzzeichen sollen sie Personal und Objekte im bewaffneten Konflikt entsprechend dem humanitären Völkerrecht schützen.
Als Schutzzeichen sollen sie weithin sichtbar und ohne Zusätze erscheinen.
Aufzählung
Als Kennzeichen sollen sie hingegen zeigen, dass bestimmte Personen und Gegenstände der Rotkreuz-Bewegung angehören.
Als Kennzeichen sollen sie relativ klein bleiben, als Zusatz tragen sie den Namen der Nationalen Gesellschaft.
Die Zeichen verlangen einen besonderen Respekt und stehen für die kommerzielle Vermarktung nicht zur Verfügung. Daher ist es besonders wichtig, dass die Zeichen ihrer Würde entsprechend behandelt und nur in den angegebenen Formen verwendet werden.
§ 125 OWiG
Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung "Rotes Kreuz" gleichstehen.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ich denke damit ist deine These Wiederlegt!
Da das Zeichen des Roten Kreuzes international geschützt ist ergibt sich die Antwort daher.
Es gibt verschiedene... Jede Abteilung hat leicht andere.
Die von der Wasserlache sehen anders aus als die vom Rettungsdienst, die von der Bereitschaft wiederum auch anders, und so weiter.
Du meinst wahrscheinlich die vom Rettungsdienst und der Bereitschaft.
Die dürfen natürlich nur Personen tragen die in diesem Bereich arbeiten. Das kann in der Bereitschaft zum Beispiel ein Sanitäter sein oder auch ein Mitarbeiter des Betreuungsdienstes, das lässt sich an Abzeichen ablesen.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Jeder der eine besitzt.
Lediglich bei Aufschriften wie "Rettungsdienst" etc. kann es Probleme mit der Garantenstellung geben.
Leider Falsch. Das Zeichen des Roten Kreuzes ist geschützt und darf somit nur von entsprechend berechtigten Personen getragen werden. Also RK- Mitgliedern.
Das heißt Jacken von anderen HiOrgs (z. B. JUH, MHD, etc.) darf jeder tragen nur die vom DRK nicht, weil da zufällig ein rotes Kreuz drauf ist?
Welche Berufe oder Abteilungen wären dies dann?