Der RS verfällt nicht, wenn man die Fortbildungsstunden nicht gemacht hat. Aber der RD-Betreiber kann und wird dir den Einsatz auf den Rettungsmitteln verbieten. Die Fortbildungsstunden werden immer im Kalenderjahr gerechnet. Sprich in der Zeit vom 1.1. bis zum 31.12. jedes Jahr. Somit mach dir da mal keinen Stress, du darfst im Nov und Dez getrost fahren.

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