Föhn kaputt, kann ich den bei Müller zurück geben?
Hallo,
ich habe zum Geburtstag einen Föhn geschenkt bekommen (24.02.21 gekauft worden), jedoch ist er mir nach 3 mal benutzen abgeschmiert bzw. es entsteht keine warme Luft mehr.
Ich weiß nicht, ob ein Föhn unter die Kategorie „Hygieneartikel“ fällt, da der Föhn in einer Schutzfolie geliefert kam und ich diese öffnete.
Den Kassenbon besitze ich noch, habt ihr da Erfahrungen mit Müller? Kann ich mein Geld zurück verlangen? Oder ist nur ein Umtausch möglich?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Ein gekauftest Produkt muss funktionieren und nicht nach 3 Mal schon kaputt gehen. Du hast einen sog. gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Wenn du belegen kannst, dass der Kauf nicht länger als 6? oder 24? Monate zurückliegt (kannst du ja mit dem Bon!), dann müssen sie dir das Gerät entweder reparieren, umtauschen oder dir den Kaufbetrag erstatten.
Dabei ist es egal, ob das Gerät schon ausgepackt ist - das wäre nur elevant, wenn man sich auf eine ggf. existierende (vom Verkäufer freiwillig eingeräumte) Kulanzregelung berufen will. Da könnte das dann so vorgegeben sein.
Du hast ein Gewährleistungsanspruch, d.h. ich würde damit natürlich zum Verkäufer gehen. Jedoch müssen sie dir nicht das Geld zurückgeben sondern haben das Recht erstmal nachzubessern.
Klar. Wenn der Artikel defekt ist bzw. bei normalem Gebrauch kaputt gegangen ist, dann hast du Gewährleistung drauf. Du hast Anspruch auf einen funktionierenden Fön oder das Geld, wenn es den Fön nicht mehr gibt.
Ja da würd ich auf jedenfall zurück gehen, kann ja nicht sein dass der Föhn nach so kurzer Zeit schon nicht mehr funktioniert. Ob du bei Müller das Geld direkt zurück bekommst oder eine Gutschrift, weiss ich leider nicht.
Er muss weder ein Gutschein annehmen, noch hat er das Recht direkt das Geld zurückzufordern.
Klar. Der Artikel ist ja defekt.
Das ist ja keine Rückgabe sondern du machst von deinem Gewährleistungsanspruch gebrauch.
Wenn ich mir einen Vibrator kaufe und dieser defekt ist, dann kann ich diesen natürlich auch zurückgeben. Auch wenn das eindeutig zu den Artikeln gehört, die man unter normalen Umständen nach dem Öffnen nicht mehr einfach zurückgeben kann, weil es einem nicht gefällt.
Um viele Artikel ist Plastik drum. Um unsere Mikrowelle damals z.B. auch ^^
War mir nicht ganz sicher, hab ganz oft gelesen, dass wenn man diese Plastiktüte öffnet die zum Schutz dient, Hygieneartikel nicht zurück gegeben werden dürfen. Ich verstehe unter Hygieneartikel zwar Dinge wie Kosmetika, aber wollte nur auf Nummer sicher gehen. :)