Flug als Geschenk an Bürgergeldempfänger?

2 Antworten

Das kommt darauf an. Meines Erachtens nach, darf ein Geldgeschenk zum Kauf von Flugtickets, sofern dieses auch tatsächlich sachgebunden hierfür verwendet wird, nicht zu einer Kürzung der Leistungen führen, anders als bei nicht zweckgebundenen finanziellen Zuwendungen. Ich habe da letzt von einem aktuellen Gerichtsurteil, ich meine sogar vom Bundessozialgericht (BSG) gelesen, wonach zweckgebundene finanzielle Zuwendungen nicht zu einer Leistungskürzung führen dürfen, weil sich durch diese an der Hilfebedürftigkeit nichts ändert. Im konkreten Fall, ging es hierbei um eine Bürgergeldempfängerin, welche von ihrer Mutter sogar 15.000€ für die Reperatur des Daches erhalten und dieses Geld auch tatsächlich zweckgebunden hierfür verwendet hatte. Daraufhin, wollte ihr das Jobcenter selbstverständlich die Leistungen kürzen, weil sie nicht mehr hilfebedürftig sei. Das Gericht entschied das anders und stellte fest, dass wenn finanzielle Zuwendungen eben tatsächlich zweckgebunden eingesetzt werden, sich an der Hilfebedürftigkeit gerade keine Änderungen ergeben, weil das Geld eben gerade nicht für den normalen Lebensunterhalt benutzt werden kann. Wenn du also von deinen Freunden Geld explizit für den Kauf von Flugtickets erhälst, dann dürfte das demnach nicht angerechnet werden. Die Freunde, sollten dir das Geld allerdings dann nicht in bar aushändigen sondern es dir überweisen und als Verwendungszweck explizit die Flugtickets angeben.

Mfg

Die Ortsabwesenheit ist nicht nur anzumelden, sondern vorher genehmigen zu lassen :)

Betreffs der finanziellen Zuwendung mußt Du mit einer Anrechnung rechnen.

Insbesondere, wenn Du die Flugtickets von geschenktem Geld selbst bezahlst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Flandrel 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 11:55

Und wenn sie das Ticket für mich buchen?

DasOrakel  29.09.2024, 12:15
@Flandrel

Das kann ich Dir genau beantworten, da ein geschenktes Flugticket keine Sachzuwendung in dem Sinn ist, welche meiner Kenntnis nach nicht angerechnet wird.

Notfalls müssen die Sozialgerichte entscheiden.