Geschenke mit welchem Höchstwert dürfen Lehrer annehmen?

4 Antworten

Also, Eikama, warum macht ir eigentlich nicht etwas schoenes fuer den Lehrer als Geschenk? Ihr konnt etwas Geld fuer notwendigen Material "zusammenkratzen", einen kleinen Wettbewerb in Klasse organisieren um die Ideen zu sammeln, und dann ran an die Arbeit... Es gibt so tolle Moeglichkeiten etwas zu machen was fuer den Lehrer eine viel grossere Freude sein konnte als ein gekauftes Geschenk. Wenn in deiner Klasse gar keine kunstlerisch begabten sind, was ich einfach nicht glaube, dann koennt ihr mindestens ein Buch von Ihnen geschriebener Gedichte, Texte, wo auch jeder ein kleiner Beitrag machen kann... Ein CD oder DVD brennen mit irgendwelchen schoenen Aufnahmen (der Lehrer muss auch nicht unbedingt wissen dass es gefilmt wird)... Sooo viele Moeglichkeiten, un vom gekauften Zeug konnt ihr nur sicher sein dass es ihm unangenehm wird.
Gruesse!

Grundsätzlich dürfen Lehrer als Angehörige des öffentlichen Dienstes gar keine Geschenke annehmen. Wenn das ausnahmsweise doch passieren soll, ist dafür die ausdrückliche vorherige Genehmigung des Dienstvorgesetzten erforderlich. Bei Geburtstagsgeschenken dürfte das sicherlich möglich sein, zumal es sich ja nicht um das Geschenk eines einzelnen Schülers, sondern aller Schüler einer Klasse handelt, sodass damit auch kein Verdacht auf Bevorzugung eines einzelnen Schülers aufkommt.

Die interessante Frage bleibt also erfreulicherweise nicht auf Dauer verloren. Sie ist die Wiederholung einer durch den Serverausfall verschwundenen Frage vom vergangenen Freitag, die ich damals schon beantwortet hatte.

Lehrer dürfen als Beamte Geschenke in Bezug auf ihre Amtstätigkeit nur annehmen, wenn sie ihre Dienstvorgesetzter (Schulleitung) genehmigt). In den Bamtengesetzen der Bundesländer stehen Bestimmungen wie:

"Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde. Die Befugnis zur Zustimmung kann auf nachgeordnete Behörden übertragen werden."

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt Entsprechendes (vgl. auch http://www.jakob-brucker-gymnasium.de/elternbeirat/basisinformationen_eltern.htm), dies steht im Angestelltentarifvertrag.

Vielleicht besteht an der Schule eine interne Regelung der Schulleitung, bis zu welchem geringfügigen Betrag solche Geschenke genehmigt werden, eventuell sogar automatisch ohne ausdrückliche Bitte um Zustimmung in jedem Einzelfall. Dies sollte vorher erfragt werden.


oldpaed  14.11.2007, 07:44

Diese Antwort ist richtig. Ob die Schulleitung befugt ist, Ausnahmeregelungen zu treffen, halte ich für fragwürdig. Gegen einen Blumenstrauß wird nichts einzuwenden sein. "Geschickter" wäre es, die Lehrperson zu einem Essen einzuladen; das fiele unter "Alimentation", die zulässig ist.

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Wie oben schon gesagt, eigentlich dürfen Lehrer keine Geschenke von Schülern annehmen - das ist dann nämlich Beamtenbestechung und strafbar. Die Höhe des Wertes hat damit nichts zu tun. Es ist aber möglich eurem Lehrer nach Abschluss der Schule - z.B. wenn eure Klasse bereits (nach dem Quali oder dem Abitur) offiziell entlassen wurde - während der privaten Abschlussfeier ein Geschenk zu machen. Dann kann eigentlich keiner mehr was dagegen haben.


oldpaed  14.11.2007, 07:39

Diese Antwort ist falsch! Auch n a c h der Entlassung der Schüler außerhalb der Dienstzeit darf ein Beamter keine Geschenke annehmen, wie Albrecht richtig dargestellt hat. Eigentlich ist ein Beamter "immer" im Dienst! Auch nach der Schulentlassung seiner Klasse würde sich der Beamte der "Vorteilsnahme im Amt" schuldig machen, wenn er ein Geschenk annimmt.

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