Dürfen Zugbegleiter Geschenke annehmen?
Die Frage steht eigentlich oben geschrieben.
Aber kurz zur Erklärung: Ich fahre am Sonntag (26.12) mit dem Zug zu meinem Freund und seiner Familie. Und da ja dort noch Weihnachten ist, hab ich überlegt der Fahrkartenkontrolle/dem Zugbegleiter etwas Schokolade schenken.
Darf er/sie das Geschenk annehmen?
Danke im Voraus und auch schöne Weihnachten :)
6 Antworten
Die dürfen keine Geschenke annehmen
Für Beamtinnen und Beamte ist das Annahmeverbot in § 42 des Beamtenstatusgesetzes geregelt, ergänzende Verfahrensbestimmungen in § 49 des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Für Richterinnen und Richter finden diese Regelungen über § 2 Abs. 1 des NRiG entsprechend Anwendung. Für Beschäftigte ergibt sich das Annahmeverbot aus den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (Land: § 3 Abs. 3 TV-L; kommunale Arbeitgeber: § 3 Abs. 2 TVöD).
Aber bei Kleinigkeiten wie etwas Schokolade wird da zu Weihnachten ein Auge oder zwei zurgedrückt
Eine Schokolade ganz bestimmt und er wird sich über die nette Geste sicher freuen. Mehrheitlich hat er sicher unzufriedene Leute - aus welchen Gründen auch immer - um sich.
Na ja zu groß sollte es nicht sein.
Junior kommt am 24. in der Spätschicht beim Pfeiffers Stiftung mit der Strab vorbei. Es wäre ein Wunder wenn es da nichts gäbe. Die Fahrer die da vorbeikommen würde jeder für bescheuert erklären (inklusiv dem AG selbst) wenn die nicht zugreifen.
Aber es gibt immer welche die nein sagen.
Eins ist wichtig nicht verpacken, mach wenn du willst ne Schleife drauf aber man sollte sehen was es ist. Nicht das es da Großeinsätze zwecks ... gibt.
Mir ist nicht bekannt, dass es da ein Verbot gibt. Sollte eben nicht zu groß sein (muss ja verstaut werden können). Ansonsten geht eine Tafel-Schokolade sicher klar. Und wenn der Zugbegleiter es nicht möchte, kann man ihn ja sonst bitten, es an den Zugführer weiterzugeben (wenn du das willst - die freuen sich da sicher auch :) )
Gerade an den Weihnachtstagen ist ein Schokoweihnachtsmann nicht unüblich. Mehr sollte es aber nicht sein, solange du kein persönliches Verhältniss zu de dem Zugbegleiter pflegst.
Also du darfst, ob er/sie es annimmt, ist was anderes. Manche haben einfach schon 50 Schokoweihnachtsmänner im Dienstabteil stehen.
Da der Großteil aber gar nicht mehr verbeamtet ist, ist diese Information hinfällig.