Fitnessstudio Sonderkündigung wegen Umzuges?

4 Antworten

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Ist genau so, wie es das Studio geschrieben hat. Leider.

Offensichtlich ist das Studio leider auch ein Saftlaflden. Weil die Mitarbeiter an der Theke keine Ahnung haben.

Folgende Möglichkeiten sehe ich:

  • Du kannst noch mal die AGBs durchlesen, ob da irgendwas dazu drin steht. Weil, es gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Bedeutet, wenn in den AGBs dir das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug eingeräumt wurde, dann gilt das auch.
  • Du kannst auch an die Kulanz appellieren, also dass ihr euch einigt. ZB 6 Monate noch bezahlen, dann endet der Vertrag.
  • Oder, du kannst mal einen Anwalt befragen. Vielleicht geht es über den Weg, dass der Mitarbeiter an der Theke euch das zugesagt hat. Und du als Kunde kannst drauf vertrauen, dass das gilt, was dir das Personal sagt. Es geht ja hier immerhin um eine Summe in der Größenordnung von 1500 bis 2000€. Da kann man auch mal beim Anwalt nachfragen.

Egal, was dabei raus kommt. Ich würde auf jeden Fall eine Vereinbarung machen, dass du die offene Summe auf einmal bezahlst. Weil, dann passiert es nicht, dass du nächstes Jahr dich noch rum ärgern musst mit Forderungen.

Und ich würde auf jeden Fall noch mal klarstellen, dass du hilfsweise ordentlich kündigst. Nicht dass sie die Sonderkündigung ablehnen und dann, weil du nicht sonst gekündigt hast, den Vertrag noch mal verlängern.

eventuell lässt sich Studiobesitzer auf Vertragsänderung ein.

Dieser wird abgeändert z.B. auf tägliche Kündigungsfrist.

Damit wären natürlich die monatlichen Gebühren höher.

Diese müsstet ihr für die Vergangenheit nachzahlen.

Nun gilt es zu rechnen ob Vertragsänderung günstiger wäre oder einfach weiter zahlen

Rechtschutz nicht nötige, eventuell eine Rechtsberatung bei einer Verbraucherschutzzentrale anfragen - so etwas hatten hatten wir beim Urheberrecht (angeblich illegaler Download über unser WLAN) und mit einmalig 60€ eine Beratung mit Schreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

verreisterNutzer  23.08.2019, 12:25

Ja, da hast Du Recht. Aber das wäre eine mögliche Alternative gewesen, falls doch Beratungsbedarf bestünde.

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RobertLiebling  23.08.2019, 00:05

Das ist doch ein etwas anderer Fall als die Urheberrechtsverletzung. Zumal es hierzu ein eindeutiges Urteil des BGH gibt.

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Das BGH-Urteil ist da eindeutig. Das Studio hat euren Umzug nicht zu vertreten, höhere Gewalt scheidet auch aus, daher besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Vermutlich gibt es Verträge mit kürzerer Laufzeit und höheren monatlichen Gebühren. Möglicherweise ist da ein nachträglicher Wechsel auf Kulanz möglich.