Firmung trotz abmeldung?

5 Antworten

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn du dich in der Schule vom Religionsunterricht abmeldest hat das nichts mit deinen privaten Entscheidungen zu tun.

Du kannst zur Firmung, musst aber nicht. Auch hier hast du ab deinem 14 Lebensjahr die freie Entscheidung

  1. Du kannst dich von dem Fach abmelden sobald du 14 Jahre alt bist.
  2. Unabhängig davon kannst du die Firmung durchführen oder dich dagegen entscheiden.
  3. Deine Eltern können es nicht von dir verlangen, da du Religionsmündig bist. Sie können aber bis zu deinem 18. Lebensjahr aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechts sagen, dass du z.B. in die Kirche musst. Nur eine Mitgliedschaft oder Belehrung zu einer Religion dürfen sie dir nicht aufzwingen (theoretisch zumindest)

das ist deine freie gewissensentscheidung


Ludwig1400 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 13:53

Das Problem ist nur, dass meine Eltern sagen dass ich mit dahin fahren soll (also zu Anmeldung und Organisation)

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Deamonia  12.09.2018, 14:09
@Ludwig1400

Sie dürfen dich nicht dazu zwingen, aber selbst wenn sie es versuchen: Fahr mit und sage dem Priester/Pastor (ich vertausch die immer) das du nicht gläubig bist, und nicht teilnehmen willst, dann musst du auch nicht!

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Zicke52  12.09.2018, 14:26
@Ludwig1400

Deine Eltern haben bei der Taufe stellvertretend für dich entschieden.

Der Zweck der Firmung ist, dass DU höchstselbst diese Entscheidung bestätigst, niemand sonst!

Wenn du dich also nicht zu dem Glauben bekennen möchtest, in dem du getauft wurdest, solltest du dich nicht firmen lassen.

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PolluxHH  12.09.2018, 15:06
@Zicke52

Zur Untermauerung: § 5 KErzG:

Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.

Damit haben deine Eltern kein Bestimmungsrecht mehr darüber, ob Du dich zur Firmung anmeldest resp. aus der Kirche austrittst.

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PolluxHH  12.09.2018, 15:09
@Ludwig1400

Hinfahren können sie bestimmen (Aufenthaltsbestimmungsrecht), aber Du kannst dann dort sagen, daß Du nicht gefirmt werden möchtest, was dann die Sache mit der Organisation auch erübrigte, denn die Kirche ist hier an deine Entscheidung gebunden, nicht an die der Eltern.

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Zicke52  12.09.2018, 15:30
@PolluxHH

Die Firmung hat nichts mit der gesetzlich festgelegten Religionsmündigkeit zu tun!

Sie ist GRUNDSÄTZLICH, nach Definition der Kirche selbst, die EIGENE "erwachsene" Entscheidung des Firmlings, und niemandes sonst!

Das ist das Wesen der Firmung - komisch, dass gefühlt 90% der Gefirmten das nicht wissen! Was lernt man bloss im Firmunterricht?

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RobertWeemeyer  12.09.2018, 15:56
@Zicke52

Der Firmunterricht hat hier offenbar noch nicht stattgefunden, sondern es geht um die Anmeldung zur Firmvorbereitung.

Und im Übrigen ist die Firmung nicht generell eine Entscheidung des Firmlings. Das ist in Deutschland so, wo es üblich ist, die Firmung als Jugendlicher zu empfangen. In anderen Ländern der Welt wird die Firmung aber wesentlich früher gespendet, teils gleich im Rahmen der Kindtaufe.

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PolluxHH  12.09.2018, 16:24
@Zicke52

Es ist aber von jemanden, der nicht der Kirche angehören möchte, schlecht, innerhalb des Kirchenrechts zu argumentieren, deshalb das weltliche Recht, zumal die Eltern, und gegen die richtete sich ja die Argumentation des Kindes, nur durch das weltliche, aber nicht durch das kirchliche Recht gebunden sind. Weder logisch noch in der Stoßrichtung machte hier Kirchenrecht Sinn, sondern nur dahingehend, daß die Kirche die Entscheidung auch zu akzeptieren habe und nicht im Auftrag der Eltern den Unterricht zwangsweise gegen den Willen des Kindes durchführen dürfte.

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PolluxHH  12.09.2018, 16:48
@RobertWeemeyer

CIC Buch 4 Kapitel 3:

Can. 889 — § 1. Fähig zum Empfang der Firmung ist jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, und allein dieser.
§ 2. Außerhalb von Todesgefahr ist zum erlaubten Empfang der Firmung erforderlich, daß jemand, falls er über den Vernunftgebrauch verfügt, gehörig unterrichtet und recht disponiert ist und die Tauf versprechen zu erneuern vermag.
Can. 890 — Die Gläubigen sind verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen; die Eltern und die Seelsorger, vor allem die Pfarrer, haben dafür zu sorgen, daß die Gläubigen für seinen Empfang gebührend unterrichtet werden und zur rechten Zeit darauf zugehen.
Can. 891 — Das Sakrament der Firmung ist den Gläubigen um das Unterscheidungsalter zu spenden, wenn nicht die Bischofskonferenz ein anderes Alter festgesetzt hat oder Todesgefahr besteht oder nach dem Urteil des Spenders ein schwerwiegender Grund etwas anderes anrät.

Damit ist gemäß CIC das Alter von 7 Jahren vorgesehen, für Deutschland liegt keine Entscheidung einer Bischofskonferenz, sondern nur eine Empfehlung der Würzburger Synode aus den 70ern, die Firmung mit 12 stattfinden zu lassen, vor. Soweit zu dem Thema ;). Eine Unterrichtung setzt aber ein bestimmtes Alter voraus, weshalb eine Firmung im Anschluß an die Kindstaufe faktisch, außer in Lebensgefahr, gegen Kirchenrecht wäre.

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RobertWeemeyer  12.09.2018, 17:51
@PolluxHH

Das alles ist richtig, gilt aber nur für die lateinische Kirche. In den katholischen Ostkirchen wird die Firmung mit der (Kinds-)Taufe gespendet.

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PolluxHH  12.09.2018, 18:12
@RobertWeemeyer

Das stimmt (und in Deutschland sind auch ein paar davon vertreten), aber wäre hier eher unangemessen, da es nicht um unierte Ostkirchen eigenen Rechts gehen dürfte, sondern um die römisch-katholische Kirche, also den Anwendungsbereich des CIC (der für unierte Kirchen gerade nicht gilt). Anderes Kirchenrecht, andere Ergebnisse ;). Der Firmung (Myronsalbung) kommt meines Wissens in den katholischen Ostkirchen kein bestätigendes Moment zu, weshalb es auch in einer Einheit (Taufe, Firmung und Eucharistie) durchgeführt werden kann und wird.

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RobertWeemeyer  12.09.2018, 18:24
@PolluxHH

Wir sind bei der üblichen Begriffsverwirrung. Die katholische Kirche besteht aus der lateinischen Kirche und den unierten Ostkirchen - so viel ist klar. Aber was ist die "römisch-katholische Kirche"? Aus meiner Sicht die katholische Kirche insgesamt, aus deiner Sicht (die im englischen Sprachraum vorherrscht) die lateinische Kirche.

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PolluxHH  12.09.2018, 18:39
@RobertWeemeyer

Ich bin evangelisch und da mache ich es mir einfach. Im weltlichen Recht wird das, was Du als lateinische Kirche bezeichnest, als Körperschaft als römisch-katholisch geführt (was übrigens in der Benennung von der jeweiligen religiösen Gemeinschaft zu benennen ist, dies erfolgt nicht willkürlich) , die unierten Kirchen fallen nicht darunter. Diesen Sprachgebrauch habe ich nur aufgegriffen.

Ansonsten ... als Evangelischer habe ich nur eine geringe Allgemeinbildung, was die lateinische Kirche betrifft, da sei mir dieser Fehler verziehen, wenn es denn einer gewesen sein sollte.

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du musst da überhaupt nicht hin, ob du dich in religion abmeldest oder in hamburg die linde rauscht

ich hatte religion zb gemacht und mich nicht firmen lassen

das Fach hat nichts mit deiner Firmung zutun