Darf die Schule das abwählen von Religion nur mit Grund und nur in bestimmten Zeiträumen gestatten?
Ich bin Schüler (14 Jahre alt) der Klasse 9 einer Realschule in NRW und Ich wollte mich von dem Religionsunterricht abmelden. Dazu habe ich eine schriftl. Abmeldung mit Namen, Klasse und Datum angefertigt aufdem steht, dass ich mich von dem Religionsunterricht abmelden möchte. Außerdem wurde dies von mir und meinen Eltern unterschrieben. Die Rektorin der Schule meinte zu mir das Ich einen Grund dazu bräuchte mich vom Religionsunterricht abzumelden und die Rektorin betonte außerdem das man sich nur am Anfang des Schuljahres abmelden dürfte. Daraufhin suchte Ich im Internet nach einer Lösung und fand diese Seite http://www.hajuero.de/10/reli.htm. Daraus habe Ich geschlossen das die Schule im Prinzip gegen das Schulgesetz verstößt und mir meine Rechte als Schüler nimmt. Ist meine Überlegung richtig und was sollte ich jetzt tun?
13 Antworten
Hallo Signite,
du hast Recht.
BASS 12 – 05 Nr. 1 Religionsunterricht an Schulen RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 20. 6. 2003 (ABl. NRW. S. 232)
- Teilnahme am Religionsunterricht
6.1 Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an dem Religionsunterricht ihrer Konfession oder Religionsgemeinschaft teilzunehmen, soweit sie nicht gemäß § 11 Abs. 3 ASchO befreit sind.
6.2 Eine Abmeldung ist schriftlich gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter entweder durch die Erziehungsberechtigten oder nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) von der Schülerin oder dem Schüler selbst mitzuteilen. Melden sich Minderjährige vom Religionsunterricht ab, so sind deren Erziehungsberechtigte darüber zu informieren.
Näheres regelt die VV zu § 11 ASchO (BASS 12-52 Nr. 31).
Die Befreiung vom Religionsunterricht kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden. Bei Widerruf der Erklärung besteht die Pflicht zum Besuch des Religionsunterrichts.
Wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen, wird gemäß § 26 Abs. 5 ASchO eine Note erteilt. Die Schule kann aus schulorganisatorischen Gründen die erneute Teilnahme auf den Beginn eines Schulhalbjahres beschränken.
6.3 Die Schule hat gegenüber Schülerinnen und Schülern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, eine Aufsichtspflicht, die sich auch auf Freistunden erstreckt (W zu § 12 AschO - BASS 12-08 Nr. 1).
Ergänzung:
Auch das Erzbistum in Paderborn sieht das so und zitiert den gleichen Text. Also alles richtig.
Vielleicht war die Dame bis vor kurzem Rektorin in BaWü. Dort ist die Abmeldung in der Tat fristgebunden. Zitat: "Die Abmeldung ist jeweils zum Beginn eines Schulhalbjahres möglich. Wer den Abmeldetermin verpasst, ist noch ein weiteres Halbjahr zum Besuch des Religionsunterrichts verpflichtet."
Man spricht dort also nicht nur anders, sondern hat auch andere Schulregeln.
Von kirchlicher Seite aus gibt es da auch keine Vorbehalte. Den gesamten Erlass kann man z.B. auch nachlesen bei
Wenn du dich aus einer Religion verabschiedest (die angegebene Seite funzt nicht), musst du das nicht begründen. Die Religion hat ja ebenfalls keine Vernünftige Begründung. Du bist ein freier Mensch und darfst glauben, was du willst. Fristen sind nur wegen der Bürokratie notwendig, wenn sie es sind.
Du kannst dich nicht während des Schuljahres abmelden. Das geht ja auch nicht bei den Wahlpflichtfächern. Immer erst zum neuen Schuljahr. Die Klassen werden immer zum kommenden Schuljahr zusammengestellt. Sie müßten dich dann in "Ethik" reinstecken und wenn dir noch einige folgen, ist die Ethikklasse überfüllt und es müßte eine zweite gebildet werden. Die Religionsklasse würde evtl. zu klein und müßte mit einer anderen zusammengelegt werden. Es gibt ja Mindest- und Höchstzahlen was die Klassenstärke betrifft und das bringt die Personalplanung der Schule durcheinander. Also erst zum Schuljahresende abmelden, dann wird wieder fürs neue Jahr geplant.
Hallo Klaraaha,
was du schreibst ist zwar vernünftig und einsichtig. Die Gestzeslage ist allerdings anders:
BASS 12 – 05 Nr. 1 Religionsunterricht an Schulen RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 20. 6. 2003 (ABl. NRW. S. 232)
Ich verstehe zwar nicht, welchen Grund eine Schule haben sollte, dich an den Religionsunterricht durch falsche Angaben zu binden. Aber wenn die Informationen gemäß dem (leider nicht direkt anwählbaren) Link stimmen, wovon ich ausgehe, dann könntest du danach sofort aus dem Religionsunterricht austreten.
Mein Tipp daher: Noch einmal die Schulleitung unter Vorlage eines Ausdrucks deines Links ansprechen und wenn dabei keine einvernehmliche Einigung zu erzielen ist, dann zusätzlich das zuständige Schulamt fragen.
Auch wenn der link nicht funzt, habe ihn selber rausgesucht, verstehe ich ihn so wie du. Ein Anruf im Schulamt kann dir auch weiterhelfen. Natürlich sehen das die Lehrer nicht gerne, logisch. Musst du dann Ethik machen oder hast du einfach frei Und einen Grund dürfen sie auch nicht erfragen