Fingerabdrücke abgeben Pflicht?

3 Antworten

Wenn die Polizei glaubt, dass du zukünftig Straftaten begehen wirst, kann sie nach der StPO deine Fingerabdrücke nehmen. Dieses kannst du zunächst verweigern und eine gerichtliche Anordnung abwarten. Bei Ersttäterschaft und Körperverletzung könntest du noch Glück haben.

Die Polizei kann in Zweifelsfall sogar die Fingerabdrücke die du beim berühren von zb Klinken in der Polizeistation hinterlässt nehmen, abhängig von der Situation ist das juristisch zwar wackelig, aber wenn sie deine Fingerabdrücke wollen dann bekämmen sie die auch und man sollte sich darauf vorbereiten das sie die Fingerabdrücke sicherstellen würden.


Still  15.09.2024, 07:30

Das wäre nicht nur wackelig, sondern verboten! Da müssen sie sich schon einen ziemlichen Zufall einfallen lassen, um damit bei Gericht noch Erfolg zu haben.

FrXdrgEnergizer  15.09.2024, 07:34
@Still

Das stimmt, aber die Polizei ist in der Vergangenheit teilweise schon so vorgegangen und bei einem grossen Interesse daran person x zu verurteilen kann es schonmal sein das irgendwelche "zufallsfunde" auftauchen und vor Gericht keine so grossen Fragen gestellt werden

Still  15.09.2024, 07:40
@FrXdrgEnergizer

Halten wir fest, dass so ein Krimineller überführt wurde und somit der Zweck die Mittel geheiligt hat ; - )

Wenn du Beschuldigter bist, entscheidet die Polizei, ob Sie eine erkennungsdienstliche Behandlung für den Ermittlungszweck benötigt. Du kannst diese nicht verweigern, die Polizei darf diese auch unter Zwang durchführen.


Still  15.09.2024, 07:33

Bei der KV würden die Fingerabdrücke nicht als Beweismittel taugen.