Findet ihr fair, dass "Gutefrage Fails" ins Internet gestellt werden?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

:D 86%
D: 14%

6 Antworten

:D

Ich finde das irgendwie lustig!

Außerdem gibt es nicht nur Websites, sondern auch einige Videos auf YouTube, die sowas zeigen.

Lg

:D

Mit sowas muss man rechnen wenn man öffentlich zugängliche Beiträge erstellt. Aber ich denke man wird es verkraften, ist ja Anonym hier.

:D

Gib keine blöde Antwort, dann passiert das auch nicht. 🤣 Und selbst wenn, mich würde das nicht jucken, denn gesehen haben diese Antworten eh schon viele, bevor es woanders geteilt wurde.

Das Internet benimmt sich oft wie ein rechtsfreier Raum.

Ist es aber nicht.

Falls jemand merkt, dass seine Inhalte von GF woanders gepostet werden, darf er als geistiger Eigentümer gegen die ungefragte Verwendung seiner Inhalte vorgehen.

Einzig GF hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht aller Inhalte auf GF. Mit dem Akzeptieren der AGBs hat man dem zugestimmt.


ruhrgur  02.06.2024, 18:20
darf er als geistiger Eigentümer gegen die ungefragte Verwendung seiner Inhalte vorgehen

Ungefragt heißt nicht automatisch rechtswidrig. Hier liegt ein gesetzlicher erlaubter Nutzen i. S. d. § 51a UrhG vor (sofern denn ein Inhalt überhaupt schutzfähig ist, Stichwort Schöpfungshöhe).

AGBs

AGB bitte ohne 's'.

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LastDayofEden  02.06.2024, 18:25
@ruhrgur
Ungefragt heißt nicht automatisch rechtswidrig. Hier liegt ein gesetzlicher erlaubter Nutzen i. S. d. § 51a UrhG vor (sofern denn ein Inhalt überhaupt schutzfähig ist, Stichwort Schöpfungshöhe).

Das müsstest du ausführen, sonst ist das für den Durchschnittsnutzer eine nutzlose, da nicht verständliche Information.

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ruhrgur  02.06.2024, 18:51
@LastDayofEden

Was gibt es da noch auszuführen? Erstens sind Beiträge hier oft gar nicht urheberrechtlich schutzfähig, da sie die Schöpfungshöhe nicht erreichen, zweitens liegt i. d. R. selbst wenn dies der Fall ist ein gesetzlich erlaubter Nutzen vor. Zum Zweck der Parodie und des Pastiche bedarf die Weiterverbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werks nicht der Zustimmung des Urhebers. Der Begriff Pastiche schließt gem. Gesetzesbegründung auch Bilder, Memes, Gifs, usw. mit ein, die einem satirischen oder humoristischen Zweck dienen. Dies ist gegeben, wenn man sich bspw. über eine sehr unsinnige Frage lustig macht.

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LastDayofEden  02.06.2024, 18:54
@ruhrgur

Ja, mir als Laie ist der Begriff "Schöpfungshöhe" unbekannt, somit müsstest du das erklären, falls du möchtest, dass ich verstehe, worum es geht.

Die Fragen, die hier gepostet werden, sind teilweise sehr persönlich, enthalten detailierte Angaben zu anderen Personen, nicht wenige verwenden auch ein Selfie als Profilbild.

Ich glaube kaum, dass ein Selfie die "Schöpfungshöhe" nicht erreicht.

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BennTheMan  02.06.2024, 19:04
@ruhrgur

Außerdem steht in den AGBs😉 von gf, dass man die Rechte an sämtlichen Inhalten (Wort und Bild) an gf abtritt - also wenn da überhaupt noch jemand dagegen vorgehen könnte (was ja in solchen Fällen eher nicht so is), wäre es gf.

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ruhrgur  02.06.2024, 19:07
@LastDayofEden
mir als Laie ist der Begriff "Schöpfungshöhe" unbekannt

Siehe Rn. 9.

https://dean-blohm.de/2-urhg/

Eine kurze Frage, der Unterscheidungskraft fehlt, erfüllt selbst nicht die Schöpfungshöhe. Bei längeren Fragen und, wie du angemerkt hast, Bildern, wäre das natürlich etwas anderes, hier greift aber wie gesagt der gesetzlich erlaubte Nutzen aus § 51a UrhG.

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ruhrgur  02.06.2024, 19:08
@BennTheMan

Abtreten kann man Urheberrechte nach deutschem Recht nicht. Du stellst der gutefrage.net GmbH nur eine zeitlich uneingeschränkte Nutzungslizenz aus.

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LastDayofEden  02.06.2024, 19:13
@BennTheMan

Nein, das habe ich bereits abgeklärt, da die Frage bereits von einem betroffenen Nutzer gestellt wurde: GF hat nur ein Nutzungsrecht, das "automatische" Abgeben des Urheberrechtes ist in Deutschland verboten.

Der Nutzer muss sich deshalb selber bei Reddit oder wo immer seine Inhalte gepostet wurden, wehren.

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BennTheMan  02.06.2024, 19:13
@ruhrgur

Ah ok, danke - also ist es schon noch dein geistiges Eigentum, aber gf kann damit machen was es will (auswerten, verkaufen, usw)?

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LastDayofEden  02.06.2024, 19:16
@ruhrgur

Und der Username von GF?

Ich finde das einfach eine Steilvorlage für Cybermobbing, egal wie kurz die Frage war. Der User wird blossgestellt.

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ruhrgur  02.06.2024, 19:24
@LastDayofEden

Das wäre letztendlich im Einzelfall zu prüfen, man darf sich natürlich nicht über das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinwegsetzen. Wenn ein Nutzername bspw. direkte Rückschlüsse auf den Autoren zulässt, wäre dieser im Zweifel zu schwärzen. Urheberrechtlich geschützt ist ein Nutzername aber nicht, hier geht es wie gesagt allenfalls um Persönlichkeitsrechte.

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ruhrgur  02.06.2024, 19:24
@BennTheMan

Das ist korrekt. In den AGB steht explizit auch, dass gutefrage Unterlizenzen erteilen darf, also theoretisch auch die Rechte zur Publikation deiner Inhalte an Dritte verkaufen kann.

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:D

Das ist nun mal so im Internet, alles was öffentlich ist kann auch jeder sehen und finden. Ich finde das nicht schlimm. ¯\_(ツ)_/¯