Feuerwehr oder Zug wer hat Vorfahrt?

13 Antworten

Der Zug, einmal wegen den extrem langen Bremsweg und weil man mit Blaulicht und Sirene nicht ein Automatisches Vorfahrtsrecht bekommt.

Die Feuerwehr bekommt damit eine Ausnahmegenehmigung in der StVO bei rote Ampeln durch zu fahren, Geschwindigkeitsbeschränkungen zu überschreiten etc. aber unter der Voraussetzung das er so vorsichtig fahren muss das nichts passiert. Er darf keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden


Stocksn  05.12.2019, 07:39

Blaulicht und Horn ordnen an: Andere Verkehrsteilnehmer hab sofort freie Bahn zu schaffen. §38 StVO.

Um von der StVO "befreit" zu werden braucht man weder Horn noch Blaulicht. Die oben genannten Dinge darf man auch im Privat-PKW nach einer Alarmierung mit entsprechendem Alarmstichwort. §35 StVO.

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ElamoMichi  05.12.2019, 12:56
@Stocksn

Danke, war mir wegen der genauen Formulierung der Sonderregelung in der StVO nicht mehr sicher.

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CreeperNicol  05.12.2019, 17:22
@Stocksn

nur soll man da nicht die Sonderrechte und die Wegerechte vertauschen. Sonderrechte haben meines Wissenstandes auch genannte Privat Pkw, Wegerechte hingegen nicht. Wegerechte können nur mit Sonderhorn und Blauem Blinklicht in Anspruch genommen werden.

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so schnell ist kein bahnsignal, die feuerwehr muss warten. es sei denn so ne bimmel regionalbahn sieht das aus der ferne.


smolnik7579  05.12.2019, 06:00

UND WEISSTE WAS, ich glaube die nehmen extra strassen dahin ohne Bahnübergang, wenn es geht! die haben ja einsatzpläne und wissen wo die kangfahren müssen. die werden wohl lieber 2 minuten länere strecken fahren als durch einen stau zu fahren, wo man wiess das immer einer ist.

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Der Zug hat natürlich Vorfahrt kommt bei uns fast jeden Tag vor das Feuerwehr oder Krankenwagen vor der geschlossenen Schranke stehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Der Zug hat ja einen ziemlich langen Bremsweg und kommt nicht so schnell zum Stehen

Da hast du die Begründung schon selbst genannt. Es ist nicht möglich, dass der Zug so kurzfristig anhält, um den Krankenwagen passieren zu lassen. Also stellt sich die Frage nach der Vorfahrt eigentlich gar nicht.

Schauen wir hierzu mal in die StVO:

§19 StVO Bahnübergänge

(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201)
[...]

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
5. ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
[...]

§19 StVO gilt für alle Fahrzeuge... also auch Rettungsfahrzeuge.

Dann wiederum gibt es aber noch den §35 StVO Sonderrechte:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...]

Nach StVO dürften Rettungskräfte unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte also tatsächlich einen geschlossenen Bahnübergang überqueren, sofern dies denn technisch möglich wäre (nur bei halbseitig oder gar nicht beschrankten Bahnübergängen denkbar).

ABER:

§35 StVO besagt im Weiteren auch

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Da Züge ggfs. sehr schnell und unkalkulierbar fahren, dürfte ein Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs also zumindest bedenklich sein, was die Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeht.

Des weiteren gibt es noch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), welche die Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen regelt - und diese sieht keine gesonderten "Sonderrechts-Paragraphen" für Einsatzfahrzeuge vor.

In Kombination mit dem gemeinen Menschenverstand (langer Bremsweg von Schienenfahrzeugen, kaum mögliche Einschätzung der Entfernung und Geschwindigkeit eines nahenden Zugs usw.) ergibt sich daraus, dass man als Einsatzfahrer tunlichst davon absehen sollte, einen geschlossenen Bahnübergang zu überqueren (sofern dies aufgrund der Schranken überhaupt möglich ist).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr