Feuerwehr mit 16?

6 Antworten

Das legt der Träger Brandschutz fest. Zwar stehen in den Feuerwehrgestzen der Bundesländer Altersgrenzen. Das sind aber KANN-Bestimmungen bzw. legen sie das Mindestalter fest.

Eine Übersicht zu den Altersgrenzen findest du hier: https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/05/2017_12_DFV-Informationen_Altersgrenzen_JF_FF_BF_WF.pdf#:~:text=Das%20Feuerwehrgesetz%20nennt%20kein%20ausdr%C3%BCckli,fohlen%20wird%20aber%20die%20Grundschulreife.&text=In%20den%20Feuerwehr%2D%20vereinen%20kann,durch%20Sat%2D%20zung%20festgelegt%20werden.

Zu beachten sind aber auch der § 17 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ in Verbindung mit 4.3 DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“. Der Träger ist damit gut beraten Feuerwehrangehörige unter 18 nicht mit zu Einsätzen zu nehmen. Was den "Gefahrenbereich" betrifft gilt bei mir: "Wo es keine Gefahr gibt, braucht die Feuerwehr nicht tätig werden."

Frag deinen Wehrführer, Kommandanten...oder wie das bei euch heißt. Das können wir nicht wissen, da jede Wehr da ihre eigene Suppe kocht. Zwar gibt es Vorgaben vom Land, da hält sich aber auch nicht jeder dran.

So etwas musst du wirklich deinen Ortsbrandmeister/Wehrführer/Abteilungsleiter fragen, oder wie es bei euch auch immer heißt. Den Chef deiner Feuerwehrabteilung.

Die Regelungen sind da wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und von Feuerwehr zu Feuerwehr. Manche Bundesländer erlauben den Einsatzdienst mit 16, andere nicht. Manche Feuerwehren nehmen nur ausgebildete Atemgeräteträger mit in den Einsatz und andere sind über jede einzelne Hand froh, auch wenn sie noch nicht alles machen darf.

Die Frage kann Dir leider nur Dein Wehrführer/Kommandant o.ä. beantworten.

Denn zunächst wäre es einmal wichtig zu wissen, aus welchem Bundesland Du kommst. Das Feuerwehrwesen unterliegt Landesrecht - und es ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt, wann a) ein Eintritt in den aktiven Dienst und b) eine Einsatztätigkeit möglich ist.

In vielen Bundesländern ist der Eintritt oder Wechsel in den aktiven Dienst mit 16 Jahren erlaubt. Aber nicht in allen. Und das aus gutem Grund, denn der Einsatzdienst in der Feuerwehr ist nicht immer ganz ungefährlich und verlangt den Einsatzkräften physisch und psychisch einiges ab.
In Schleswig-Holstein ist es beispielsweise so, dass der Eintritt in den aktiven Dienst mit 16 Jahren erfolgen kann, eine Einsatztätigkeit aber erst mit 18 Jahren. Dazwischen ist nur Ausbildung und Dienst unter Übungsbedingungen möglich.
In den Bundesländern, wo ein Einsatzdienst rechtlich schon mit 16 Jahren möglich ist, da kann die Wehr intern festlegen, dass Minderjährige keine Einsätze fahren. Denn Minderjährige stehen natürlich unter besonderer Obhut - und im Einsatz ist es für die Führungskräfte häufig einfach nicht möglich, den oder die Minderjährigen vernünftig zu überwachen und zu betreuen.

Was den Meldeempfänger angeht: Auch das entscheidet die Wehrführung. Die Wehren fahren da, unabhängig vom Alter der Anwärter, ganz unterschiedliche Programme. Gerade bei kleineren Wehren bekommst Du häufig "sofort" (sobald rechtlich möglich) den Melder und fährst mit zu Einsätzen raus - Learning by doing. In anderen durchläuft Du erst einmal ein oder zwei Ausbildungsjahre, in denen Du die Truppmann- und ggfs. weitere Ausbildungen absolvierst und wehrintern (bei Diensten) ggfs. in verschiedene Gruppen oder auf verschiedenen Fahrzeugen eingesetzt wirst, ehe Du dann einer festen Gruppe zugeteilt wirst und Einsätze fahren darfst. Wie das bei euch gehandhabt wird, kann hier sicher niemand sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Ich bezweifle ganz stark, dass du mit 16 Jahren den Grundlehrgang der Feuerwehr besuchen darfst.

ob ich eine meldempfänger bekomme und dann zu allen einsätzen auch mitfahren darf?

Woher sollen WIR das HIER wissen? Bei solchen Fragen ist die Löscheinheitsführung Ansprechpartner.

Aber: da du uns hier gefragt hast: Nein, mit 16 Jahren bekommst du keinen Melder, kommst nicht mit zu Einsätzen, besuchst keinen Grundlehrgang und bleibst weiter in der JF.


gutefrage013  14.08.2021, 15:09

Doch man kann mit 16 den Grundlehrgang besuchen. Zummindest in meinem Bundesland.

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iwaniwanowitsch  14.08.2021, 15:28
@gutefrage013

Und dann? Allein Atemschutz und Führerschein haben ja schon die Volljährigkeit als Vorraussetzung. Mitglied der Feuerwehr zu sein, bedeutet, (ehrenamtlicher) Träger eines kommunalen Amtes zu sein, Mitglied einer Behörde (schließt Minderjährige aus), Feuerwehr ist gefährlich und definitiv kein Job für Kinder (oder Teenies), Feuerwehr kann für Physis und Psyche sehr belastend sein, hält sich nicht an Uhrzeiten, Schulpflicht, Aufsichtspflicht usw. Minderjährige in der Feuerwehr? Absolutes No-Go, völlig fahrlässig und verstößt gegen eine Menge Gesetze.

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gutefrage013  14.08.2021, 15:34
@iwaniwanowitsch

Bei der Freiwilligen Feuerwehr braucht man weder Atemschutz, noch einen Führerschein. Außerdem geht es nur um die Grundausbildung bzw. den Grundlehrgang. Das heißt nicht, das man danach mit auf Einsätze fahren darf. Aber auch das darf man in einigen Regionen Deutschlands auch schon mit 16. Somit ist es kein absolutes No-Go, sondern Alltag in Deutschland. Und ob man nun mit 16½ oder mit 18 in den aktiven Dienst mit einsteigt ist auch egal. Außerdem gibt es noch den Nachwuchsmangel. Wenn man zu lange wartet, suchen sich die Jugendlichen ein anders Hobby und die Feuerwehr bekommt Probleme.

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iwaniwanowitsch  14.08.2021, 15:40
@gutefrage013

Bei der freiwilligen Feuerwehr braucht man keinen Führerschein und Atemschutz? Okay, Diskussion beendet 😂😂😂😂😂😂😂👌 "Wir können nicht zu Ihnen kommen, keiner darf das Löschfahrzeug fahren. Ihre Oma könnten wir eh nicht aus dem Keller holen, bei uns kann keiner Atemschutz tragen!".

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gutefrage013  14.08.2021, 16:11
@iwaniwanowitsch

Du klingst wie ein völliger Laie. Wenn du keine Ahnung vom Thema hast, dann diskutiere doch nicht sinnlos rum. Natürlich braucht die Ff auch Maschinisten und Agt's, trotzdem muss das dort nicht jeder haben. Solange es keinen Mangel an dieses Funktionen gibt, ist es nicht schlimm, wenn das ein paar Leute nicht haben. Nur um deine Laien-Kentnisse auf ein höheres Level zu bringen: BEI DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR IST NICHT JEDES MITGLIED BEFÄHIGT EIN ATEMSCHUTZGERÄT ZU TRAGEN, GESCHWEIGE DEN EIN LF, HLF, TLF ODER WAS FÜR FAHRZEUGE AUCH IMMER ZU FAHREN. Und das weiß man als aktives Mitglied der Feuerwehr auch.

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26Sammy112  14.08.2021, 16:32
@iwaniwanowitsch

Da hat gutefrage013 absolut Recht... mit Ausnahme einiger weniger Feuerwehren (ich glaube, Berlin ist so eine Ausnahme?) ist Atemschutz, Führerschein usw. kein Muss für jeden Aktiven in der Freiwilligen Feuerwehr! Es müssen eben "nur" ausreichend viele Kräfte mit diesen Funktionen zur Verfügung stehen.

Kleines Beispiel: Bei uns sind von ca. 50 Aktiven immer so rund 25 bis 30 AGT. Und damit liegen wir schon weit vorne. Andere haben da gerade mal 15 AGT... Die jungen Kameraden werden zwar überwiegend AGT, hin und wieder gibt es aber halt mal jemanden, der kein AGT wird. Weil bestimmte körperliche oder gesundheitliche Dinge dagegen sprechen, wir haben auch schon jemanden gehabt, der unter der Maske Panikattacken bekommen hat - und immer mal wieder jemanden, der sich schlichtweg nicht von seinem Vollbart trennen möchte. Soll man die vielleicht aus der Wehr ausschließen? Einer der genannten Bartträger ist bei uns beispielsweise aufgrund seiner beruflichen und privaten Erfahrung "erste Wahl", wenn es beispielsweise um technische Einsätze geht!

Und Führerschein? Zum Fahren der Einsatzfahrzeuge ist (bei uns) eh den Lkw-Führerschein erforderlich, den kaum ein 18-, 19- oder 20-jähriger hat - und glücklicherweise braucht man auch nur einen Fahrer pro Fahrzeug und acht Nicht-Fahrer.

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26Sammy112  14.08.2021, 16:38
@iwaniwanowitsch
Minderjährige in der Feuerwehr? Absolutes No-Go

Das sehe ich persönlich absolut genauso! Und glücklicherweise verbietet mein Bundesland auch eine Einsatztätigkeit vor dem 18. Geburtstag.

Nichts desto trotz kann man hier mit 16 Jahren in den aktiven Dienst wechseln bzw. eintreten und dann seine Grundausbildung (Truppmann I und II) absolvieren, so dass man dann mit erreichter Volljährigkeit einsatzbereit ist.

Aber das Feuerwehrwesen unterliegt nun einmal dem Landesrecht - und die Mehrheit der Bundesländer in Deutschland erlaubt es nun einmal, dass 16-jährige (ggfs. mit Auflagen wie z.B. Erlaubnis der Erziehungsberechtigten usw.) auch mit zu Einsätzen ausrücken dürfen. Wie gesagt: Finde ich persönlich auch nicht gut und würde ich, wäre es bei uns erlaubt, auch so bei uns in der Wehr nicht umsetzen (intern kann ja jede Wehr das Mindestalter auf 18 Jahre setzen) - aber andere sehen das halt anders.

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iwaniwanowitsch  14.08.2021, 18:11
@gutefrage013

So, mein lieber Kamerad: ich lasse mir ja viel erzählen, aber nicht, dass ich keine Ahnung habe. Deine Aussage war (ich KOPIERE sie):

Bei der Freiwilligen Feuerwehr braucht man weder Atemschutz, noch einen Führerschein.

und diese Aussage ist einfach BULLSHIT. In jeder Doku bezüglich Feuerwehr wird doch immer erzählt, die ehrenamtlichen Kräfte verfügen über die selbe Ausbildung wie die hauptamtlichen Kräfte. Ach, und auf einmal soll das nicht so sein? Ich weiß ja nicht, welche seltsamen Feuerwehren du kennst, aber alle hier umliegenden (und das sind ein paar, dank Ballungsraum), stellen die selben Anforderungen an ihre Aspiranten.

1.: Jeder Feuerwehrmann muss alle Funktionen jederzeit besetzen können. Im zeitlich kritischen Einsatzfall ist keine Zeit, die individuellen Fähigkeiten, Kompetenzen, Vorlieben jedes einzelnen Kameraden zu berücksichtigen. Deshalb: Maschinist und AGT sind Ausbildungen, über die jedes Mitglied der FF verfügen muss.

2.: Ohne Führerschein ist man nicht mobil und nicht rund um die Uhr schnell genug am Gerätehaus.

Du brauchst nicht so zu schreien, man versteht deine Aussagen auch so ganz gut.

Zum Thema "Laien-Kenntnisse" verweise ich gern auf meinen Titel "Experte", den ich hier führe und teile dir gern meine Qualifikationen im Bereich BOS mit: 2011 FSJ mit Ausbildung zum RS, 2012 Eintritt in die freiwillige Feuerwehr (mit, ach oh Wunder: abgeschlossenem Grundlehrgang, welcher lustigerweise u.a. auch den Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" und "Maschinist", inklusive Führerschein Kl. C, enthielt), seit 2015 (die gesamte Grundausbildung logischerweise noch mal wiederholt, und ach wie witzig: WIEDER MASCHINIST und AGT) Dienst bei der Berufsfeuerwehr meiner Stadt, direkt nach Beginn des Dienstverhältnisses die Weiterbildung zum RA. Derweil verfüge ich über die Zusatzqualifikationen zum Höhenretter, NEF- Fahrer und Bootsführer. So, und jetzt kommst du!

Jetzt komm mal runter, hör auf zu schreien und denk mal eine Sekunde nach, welche Gülle du von dir gibst. Die von dir gestellte Fragen zum Thema Feuerwehr lässt erahnen, dass es mit deiner Ahnung ja wohl auch nicht ganz so weit her ist. In diesem Sinne: das lasse ich erst einmal so stehen und wie schon gesagt, die Diskussion ist beendet, wenn du Bock hast, in einen vernünftigen Meinungsaustausch zu treten, guck dir mal an, wie sich der User 26Sammy112 artikuliert: sachlich und normal.

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gutefrage013  14.08.2021, 19:56
@iwaniwanowitsch

Hast du eigentlich nicht gelesen was 26Sammy112 geschrieben hat? Er hat mir in Punkto Atemschutz und Führerschein vollkommen zugestimmt. Das mit dem No-Go ist ja eine Einstellungssache, aber das andere ist einfach ein reiner Fakt. Ließ dir den Kommentar vielleicht einfach nochmal durch und schreibe dann nochmal. Außerdem wir beim Truppmann 1 (also der Grundlehrgang) kein Atemschutz geschult. Dazu benötigt man erst Trupmann 2 und eine abgeschlossene Funkerausbildung.

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