Fenster öffnen im Büro - Wo ist die Toleranzgrenze?

12 Antworten

ist interessant, dass du schreibst, wir warm es draussen ist.

wichtig wäre aber zu wissen, wie warm es DRINNEN ist.

das lese ich nirgends....

es scheint aber übrigens auch so, dass nicht SIE die empfindiche ist, sondern du...


miroslavbozhich 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 08:56

naja drinnen sind es keine 19 Grad. Vielleicht 15 oder so

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du bist also der Meinung Verstunken ist noch keiner aber erfroren.

Lüften ist wichtig.

Da sagt das Arbeitsrecht überhaupt nichts dazu, da gibt es keine Paragraphen, auf die man sich beim Lüften des Zimmers berufen könnte. Fahrlässige Körperverletzung!! Übetreib mal nicht, ich habe das Gefühl, dass Du hier die Empfindliche bist.

Ihr müsst Euch irgendwie einigen. Wenn sie das Fenster aufreißt und dann rausgeht, mach es doch einfach wieder zu!

Kannst ja ein Innenthermometer ins Zimmer hängen. Fällt die Raumtemperatur unter 19 Grad ist es definitiv zu kalt, um dort den ganzen Tag zu sitzen.

Die angemessene Raumtemperatur, ohne dass einer frieren muss und der andere gleich platzt oder müde wird, sind 21,5 Grad.

lg Lilo

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung + Ausbildung

Ihr seid doch 2 erwachsene Menschen? Gibt es hier keine Lösung ohne gleich den Anwalt einzuschalten?

Ich find sie sollte schon da bleiben, wenn sie das Fenster aufmacht. Aber du kannst dich ja auch einfach wärmer anziehen.


miroslavbozhich 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 09:01

da hast du Recht :)

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Hallo,

Grundsätzlich bin ich kein Jurist. Aber ich kann dir sagen,dass es keine Körperverletzung ist,wenn du durch die Kälte des Fensters krank wirst. An deiner Stelle würde ich einen Vorgesetzten hinzuziehen,und ihm die Lage schildern. Stoßlüften und abubdzu ist gut,aber die ganze Zeit natürlich nicht.

Also viel Erfolg !