Fehlstunden?
Mein Sohn, Oberstufenschüler der 12. Klasse hatte an dem Tag verschlafen, an dem er eine Klausur schreiben sollte, weil er bis in die Nacht hinein gelernt hatte.
Er kam dann erst zur 3. Stunde, pünktlich zur Klausur in die Schule.
Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass er die Klausur nicht mitschreiben dürfe. Auf seinen Protest hin durfte er schließlich doch mitschreiben, was sich natürlich nicht positiv auf die bevorstehende Prüfungssituation auswirkte.
Die Fehlstunden wurden durch mich als Erziehungsberechtigten zeitnah schriftlich entschuldigt.
Nun wurde mir durch meinen Sohn mitgeteilt, dass die Fehlstunden als unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis erscheinen, somit meine schriftliche Entschuldigung nicht berücksichtigt wird.
Verhält sich die Schule denn hier richtig?
Ich habe bereits schriftlich interveniert, allerdings ohne Erfolg.
Vielen Dank
Sabine
2 Antworten
Normalerweise sollte die Schule die schriftliche Entschuldigung berücksichtigen. Gerade da es sich nur um eine Verspätung handelt. Jedoch wird oft bei dem fehlen in der Klausur Zeit, ein ärztliches Attest verlangt.
Dann reicht eine Schriftliche Entschuldigung von den Eltern vollkommen aus!
Ich verstehe die Schule nicht. Ist er volljährig und hätte sich selbst entschuldigen müssen?
Er konnte sich nicht vor Unterrichtsbeginn entschuldigen, da er ja verschlafen hatte.
Richtig, aber vor Unterrichtsbeginn, nicht nachträglich.
Wenn überhaupt eine Entschuldigung nötig ist. Bei uns reicht aus eine ganz banale Befreiung.
Zur Klausur war er ja anwesend. Er kam nur verspätet.