Fehlkauf Auto, kann ich es zurückgeben bei Privatverkäufer?
Moin, bin 17 und mein dad hat mir im Märzt nen Skoda Rapid zum 18. gekauft quasi. Vor ort war augenscheinlich alles in ordnung, kilometer stimmten, bei probefahrt war alles oke etc… Nach 5 Monaten jetzt jedoch liegt ein problem mit der steuerkette vor und in der werkstatt wurde gesagt dass der Wagen schonmal einen fatalen Motorschaden hatte, der Privatverkäufer hat jedoch davon nichts erwähnt…
Ist er rechtlich auf der sicheren Seite oder kann man den Kaufvertrag irgendwie rückgängig machen?
3 Antworten
Da hast Du so gut wie keine Chance.
Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Mangel schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.
Außerdem hätte er den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.
Du bist noch recht jung deswegen tut es mir etwas leid aber nein da könnt ihr leider nichts machen
Auch wenn ihr eventuell sogar im Recht seid weil ihr wisst dass der Verkäufer eventuell wusste dass dieser Schaden kommen wird und es euch verschwiegen hat
Das Problem ihr müsst das nachweisen können nach 5 Monaten ist das fast unmöglich alleine schon muss nachgewiesen werden wann dieser motorschaden überhaupt war dass dieser bereits beim Vorbesitzer passierte es wäre ja theoretisch möglich dass du den motorschaden nach dem Kauf verursacht und repariert hast
Zudem wäre dann natürlich auch noch zu beweisen dass der Käufer davon wusste und das diese Beschädigung zu diesem Zeitpunkt bereits entstand
Richtig gesehen habe dich ja leider nicht wirklich eine Chance auch wenn ihr persönlich empfunden im Recht seid recht haben und Recht bekommen sind leider immer zwei verschiedene Dinge
Daher kenne ich nur empfehlen wenn man nicht viel Ahnung hat von Autos bei einer probefahrt das Fahrzeug zu einer TÜV Prüfstelle zu bringen oder einer KFZ-Werkstatt welche einmal drüber schaut eventuell ist ca ein Mitarbeiter der Kfz-Werkstatt so freundlich in seiner Freizeit gegen eine kleine Gegenleistung der Kiste Bier oder sowas in seiner Freizeit mal kurz mitzufahren sich das Auto anzusehen bevor du es kaufst
Wenn davon nichts vom Verkäufer erwähnt wurde und er es wusste, kann man den Kaufvertrag eventuell anfechten. Es kommt aber ganz genau auf jedes Detail an.
wir haben in einer werkstatt angerufen und die haben den motorschaden vom vorbesitzer protokolliert, ändert das was an der sachlage?