Fehlendes Impressum: Abmahnung oder direkt Strafgeld?

2 Antworten

Wenn man etwas "präsentiert", spricht man die Öffentlichkeit an. Da gilt die Impressumpflicht. Mit oder ohne Geldverdienen hat das nichts zu tun. Und ein Blick ins Gesetzbuch hilft bei der Rechtsfindung:
Vorname Name (Vorname nicht abkürzen)
Straße, Hausnummer (Postfach gilt nicht)
Email, Telefon
Die Haltung "Alle sollen mich bewundern, aber keiner soll wissen, wer ich bin" zieht nicht.

Verstoß gegen die Pflicht ist eine Ordnungwidrigkeit, wie Falschparken. Das Ordnungsamt verschickt keine Abmahnungen, sondern...