F.A.Z.-Abo Rechnungen bezahlen?

4 Antworten

Fragst du dich nun, ob du im Recht bist oder ob man dich erwischen kann?

Du hast eine Leistung bestellt und einen Vertrag abgeschlossen. Ich kann da auch keine Falle erkennen, denn vermutlich hat man dir nicht erzählt, dass alles auf alle Zeit kostenlos ist. Dass du die Leistung nicht genutzt hast, ist dein Problem.

Du hast auch nicht das Recht in Anspruch genommen, den Vertrag rechtzeitig zu widerrufen. Wenn du nun kündigst, bestätigst du ja, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Somit musst du auch deinen Anteil am Vertrag erfüllen, nämlich die Gebühren. Bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Mittels einer Anfrage beim Meldeamt kann man vermutlich deine neue Adresse herausbekommen. Und dann könnten nicht nur die Abokosten sondern vielleicht auch Mahngebühren oder Inkassogebühren aufkommen.


Philippdoc 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 23:11

Danke für deine Antwort. Mir geht es nur darum, ob der Verlag sich die Mühe gibt das ganze weiter zu verfolgen wenn sie mich nicht erreichen oder da ich mich noch nicht online registriert habe sie dem sowieso nicht nachgehen.

Der größte Fehler war das Wort "kündige".

Wenn du wegen Irrtums nach 119 BGB widerrufen hättest, sähe alles anders aus.

Mit einer Kündigung akzeptierst du den Vertrag.

Auch dass du reagiert hast, ist schlecht für dich.

Sonst hätten die von einer falschen Mailadresse oder totem Postfach ausgehen können.

Spannend, was daraus wird. Schwer vorherzusagen.

Mit dem Nutzen der E-Zeitschrift akzeptierst du auch den Vertrag. Nennt sich konkludentes Handeln.

Bei so was solltest Du das 14—tägige Widerrufsrecht habe.


Philippdoc 
Beitragsersteller
 08.01.2020, 21:16

Danke, aber wie gesagt diese Frist ist schon längst abgelaufen..

Sie haben also im Grunde nur meine E-Mail Adresse

Äh, nein.

und meine alte Adresse, weil ich inzwischen zum Glück umgezogen bin

So schwierig ist das nicht, deine aktuelle Anschrift zu ermitteln.

Jetzt würde mich interessieren, was Du studierst. Du hast ganz offensichtlich einen Vertrag geschlossen (jemals gelesen, was Du da unterschrieben hast?) und Dich dann nicht weiter darum gekümmert.

Keine Ahnung, ob der Vertragspartner da bis zum Äußersten (Klage) geht, aber wenn ja, hast Du vermutlich eher schlechte Karten.