Fasten(Ein tag abrrechen)

8 Antworten

Das Fastenbrechen unterliegt Auflagen bzw. Regeln. Eine Frau zum Beispiel kann den Ramadan nie komplett fasten. Einfach aus dem Grund, sie hat alle 24 Tage ihr Menstruation was den Ramadan bricht. Der Ramadan geht über 30 Tage. Wenn Du also innerhalb des Ramadans Beschwerden hast, wie zum Beispiel eine Menstruation, Kopfschmerzen oder andere Beschwerden, dann kannst Du den Ramadan brechen. Eine Nachholung ist zwar empfohlen, aber keine Pflicht. Die Absicht den Ramaden zu halten reicht in der Regel aus,


MilchShaikh  11.08.2011, 16:42

natürlich ist es eine pflicht die versäumten fastentage nachzuholen, sobald man wieder dazu in der lage ist!

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Taflie1961  11.08.2011, 18:02
@MilchShaikh

Ja ne is klar....ich kenne eine Muslima in Karlsruhe die noch nicht einen Ramadan richtig durchgehalten hat, und ihre Fresssucht mit Kopfschmerzen und was weiss ich nicht alles rechtfertigt. Nachgeholt hat die noch nie was....aber heilig quatschen kann die gut.

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MilchShaikh  11.08.2011, 18:16
@Taflie1961

jeder sollte sich um seine eigenen sünden kümmern, bevor er über die sünden anderer spricht!

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Taflie1961  11.08.2011, 22:05
@MilchShaikh

Jede Religion ist so gut wie die praktizierenden Gläubigen. Deshalb sei wachsam.

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Du darfst erst dann Fasten abbrechen, wenn du dafür einen gültigen Grund hast. Du darfst z.B. kein Fastenbrechen, weil du nur Hunger hattest und es nicht mehr aushalten konntest. Wenn du aber fastengebrochen hast, weil du dafür einen gültigen Grund hattest, musst du nur diese Tage nachfasten, an den du auch gegessen hast. Wenn du aber ohne gültigen Grund abgebrochen hast, dann musst du:

Die Sühne des Fastenbruchs

Die Sühne des Fastenbruchs durch etwas Nicht-Verbotenes

Wenn man absichtlich das Fasten im Monat Ramadan durch etwas Nicht-Verbotenes bricht, muss man eine der drei folgenden Sühnen (Kafarat) leisten:

Sechzig armen Menschen eine Mahlzeit (dreiviertel Kilo Essen pro Person, wobei die Nahrung den Wert des für einen selbst üblichen Essens haben muss) besorgen oder bezahlen

Einen Sklaven befreien

Zwei Monate fasten, sodass 31 Tage hintereinander ohne Unterbrechung gefastet werden, und die übrigen Tage sind frei wählbar

Die Sühne jedes absichtlichen Fastenbruchs im Monat Ramadan nach dem Mittaggebetsaufruf ist eine Mahlzeit für 10 Arme. Aber wenn man es sich nicht leisten kann, muss man 3 Tage nachfasten.

Die Sühne des Fastenbruchs durch etwas Verbotenes

Wenn man durch etwas Verbotenes das Fasten bricht, muss man eine der oben genannten Sühnen leisten. Es ist eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme, wenn man alle drei oben genannten Sühnen (Kaffara) leistet. Wenn man nicht erkennt, ob man absichtlich das Fasten gebrochen hat, muss man die Sühne nicht leisten. Wenn man das Fasten absichtlich bricht und vor dem Mittaggebetsaufruf reist, muss man eine der drei Sühnen leisten.

Wenn man grundlos das Fasten bricht, muss man Sühne leisten. Es ist verboten (haram) noch am selben Tag eine weitere Tat (Essen, Trinken, …), die zum Fastenbruch führt, zu begehen. Aber man muss zusätzlich keine Sühne leisten.

Außerdem wird der Ramadan als Monat Gottes bezeichnet. Allah hat diesen Monat besonders gesegnet.


Zannati  22.07.2012, 01:24

"Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:

"Während wir beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, saßen, kam ein Mann zu ihm und sagte: »O Gesandter Allahs, ich gehe zugrunde!«

Der Prophet fragte: »Was ist mit dir passiert?«

Der Mann sagte: »Ich fiel über meine Frau her (und vollzog mit ihr den Geschlechtsverkehr), während ich noch am Fasten war!«

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte dann zu ihm: »Kannst du einen Sklaven finden, den du freikaufen kannst?« Der Mann entgegnete: »Nein!«

Der Prophet fragte: »Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?« Der Mann entgegnete: »Nein!«

Der Prophet fragte: »Kannst du sechzig arme Menschen speisen?« Der Mann entgegnete: »Nein!«

Da ging der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, für eine Weile weg. Während wir noch da warteten, kam der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit einem Kübel voll Datteln zurück und sagte: »Wo ist der Fragende ?« Der Mann sagte: »Ich!«

Und der Prophet sagte zu ihm: »Nimm diese (Datteln) und spende sie!«

Der Mann entgegnete: »Soll ich diese, o Gesandter Allahs, einem anderen Menschen geben, der noch ärmer sein soll als ich? Ich schwöre bei Allah, dass es in der ganzen Wohngegend keine anderen Menschen gibt, die ärmer sind als meine Familie!«

Da lachte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dass man seine Eckzähne sehen konnte, und sagte: »Dann speise damit deine Familie!«"

Bukhary

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Semmiable  25.06.2017, 03:19

Ich habe 1 Tag fasten gebrochen, weil ich auf der Arbeit wahr und mir der Tag zuvor sehr zu schaffen gemacht hat (Auto und Motorrad sind am gleichen Tag kaputt gegangen und ich konnte nur durch mein Vater zu meiner Arbeit) aber ich muss sagen das eher der Durst mir am meisten zu schaffen gemacht hat. Wie beurteilst du das, muss ich 60 Tage nach fasten oder reicht es wenn ich denn Tag nachhole wie eine Person die nicht angefangen hat zu fasten ?

Grüße

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Lieber Fragesteller! Es ist Deine persönliche Gewissens-Entscheidung, den Tag zu verschieben! Korrekt wäre es aber, wenn Du zusätzlich zum Nachholen "einen Armen speisen" würdest! Wenn Du Jugendlicher bist, könnte das z.B. sooo aussehen, dass Du z.B. alte, einsame musl. Menschen in der Nachbarschaft oder im Altersheim besuchen, ihnen Gesellschaft leisten, für sie Einkaufen, den Koran vorlesen etc. könntest! Allen eine Gesegnete Zeit!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium an div. Universitäten sowie Intereligiöser Dialog.

bevor man fastet, faßt man den entschluß zu fasten. sowas wie ein vertrag am morgen, daß du heute fasten willst. hast du diesen "vertrag unterschrieben" und du brichst das fasten grundlos (keine lust mehr, hunger o.ä.), dann gilt es als sünde und du mußt z.b. als sühne 2 monate fasten. ist der entschluß zu fasten am morgen nicht gefaßt, bricht man auch keinen vertrag. die versäumten fastentage müssen trotzdem so schnell wie möglich nachgefastet werden! beginnt bei einer frau am fastentag plötzlich die periode, ist ihr fasten gebrochen. dies ist keine sünde, sie muß den tag (selbst wenn ihre periode 5 minuten vor dem offiziellen fastenbrechen beginnt) aber nachholen. das gleiche gilt bei krankheit.

wenn es deiner gesundheit nicht schadet dann musst du fasten und dann ist es eine sünde wenn du abbrichst bzw. gar nicht fastest.

aber wenn das fasten deienr gesundheit schadet so bist du vom fasten befreit und kannst dich glücklich schätzen ^^


kosmikgirl  05.09.2011, 18:03

Wieso kann sich jemand glücklich schätzen wenn er vom Fasten befreit ist? Ist es denn nicht vielmehr so das jemand der Fastet sich glücklich schätzen kann?

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Zannati  22.07.2012, 01:28
      "...kannst dich glücklich schätzen..."

"Sahl Ibn Sa'd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:

"Wahrlich, das Paradies hat acht Tore, zu denen ein Tor gehört, das Ar-Rayyan heißt, und durch das keine anderen eintreten werden, außer den Fastenden! "

Bukhary

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