Familienstand bei minderjährigen?
Ich möchte einen Mofaprüfbescheinigung ablegen. In der Anmeldung steht, dass ich da meinen Familienstand eintragen muss. Doch ich bin ja noch Minderjährig. Muss ich da etwas eintragen? Und wenn ja was?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/tapri/1444746097_nmmslarge.jpg?v=1444746097000)
da kommt rein ob du Ledig, verheiratet oder Verwitwet bist. Es ist egal, ob du eine Freundin hast oder single bist ;-))))))
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SturerEsel/1680102892635_nmmslarge__392_0_1200_1200_b604224b65b4e3193ddb4c9bfc0bebde.jpg?v=1680102893000)
Wahrscheinlich ledig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du minderjährig bist, die sehen das ja, Du musst ja das Alter eintragen, dann sehen sie das. Du musst Da gar nichts eintragen, klar kannst Du Ledig eintragen, aber Du MUSST nicht! L.G.Elizza
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schmalzstulle/1444746420_nmmslarge.jpg?v=1444746420000)
Ledig. Du bist imemr überall so lange ledig bis du heiratest. Danach hast du mehrere Optionen (geschieden, getrennt lebend etc) aber bis das soweit ist bist du ledig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
es gibt auch minderjährige die schon verheiratet sind als solltest du da was eintragen, ledig z.b.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein. Es gibt unter 18-jährige, die verheiratet sind. Die wurden aber für volljährig erklärt, sonst wäre die Ehe gar nicht möglich.
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Die wurden aber für volljährig erklärt, sonst wäre die Ehe gar nicht möglich.
Dazu aus dem BGB:
§ 1303 Ehemündigkeit
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
Da steht nicht, dass der Betroffene für volljährig erklärt wird. Da steht nur, dass ein Minderjähriger von der Vorschrift, dass die Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden soll, auf Antrag befreit werden kann.
Nachdem er von dieser Vorschrift befreit ist, kann der Minderjährige also eine Ehe eingehen. Volljährigkeit (bzw. eine "Erklärung zum Volljährigen") ist dann nicht mehr erforderlich.
Verwitwet gibt es auch!