Falschgeparkt 15 Sekunden Behindertenparkplatz?

7 Antworten

Völlig egal ob 15 Sekunden oder drei Minuten, ohne den blauen Behindertenparkusweis sichtbar im Fahrzeug ausgelegt hast Du auch als Zusteller auf einem Behindertenparkplatz nichts zu suchen.
Die drei Minuten wurden wohl vom Programm hinzugefügt, weil das wohl so hinterlegt ist, spielen aber definitiv keine Rolle.
Du solltest froh sein, das Du nur den einfachen Satz bezahlen musst, und nicht den doppelten wegen Vorsatz, weil Du nach Aufforderung nicht weggefahren bist.

§12 StVO:
"(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

Der Beifahrer hat darauf keinen Einfluss.

Du hast Glück. Bei Vorsatz könnten sie die Strafe sogar verdoppeln.


Havitarts 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 21:46

Ich lege Widerspruch ein ich habe woanders geparkt

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Da ist für dich absolutes Halteverbot. Die 3 Minuten heißt bis 3 Minuten. Das ist die Grenze zwischen Halten und Parken. Dann wäre es teurer geworden. Zahlen. Wird dir nichts anderes übrig bleiben.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.

Naja ob zusteller oder nicht (was ich dann aber nachvollziehen kann, als Zusteller ist es sehr stressig) musst du geradestehen, denn du hast trotzdem eine Widrigkeit begannen. Und wenn müsstest du das bezahlen.