Falsches Alter angeben bei Ticket-Kontrolle im Zug?
Hallo ihr Lieben, ich war neulich mit paar Freunden im Zug unterwegs (alle über 14) und einigen von ihnen haben angegeben unter 14 zu sein, damit sie weniger zahlen müssen. Der Kontrolleur hat keinen Ausweis oder so verlangt und es einfach so hingenommen. Ist das nicht eigentlich strafbar? Ich meine, was wäre passiert wenn er einen Ausweis verlangt hätte aber man den nicht mit hat?
6 Antworten
Das ist eine Straftat: „erschleichen einer Leistung“. Bis 12 Monate Haft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
Die 60€ muss man als Jugendlicher übrigens nicht bezahlen, weil es es eine bei jugendlichen unzulässige Vertragsstrafe ist.
Dann hätte es pro Person 60,-€ gekostet.
Wenn das Ticket nur bis 14 Jahre galt und die über 14 sind hatten sie keinen gültigen Fahrschein. Das macht eben 60,-€ pro Person.
Das ist - freundlich formuliert - umstritten. Der Minderjährigenschutz des BGB legt nämlich nahe, dass schon kein wirksamer Beförderungsvertrag bei Schwarzfahrten von Minderjährigen zustande kommt, da die Personensorgeberechtigten einem solchen Vertrag über eine Schwarzfahrt wohl kaum zustimmen werden, §§ 106, 107 BGB. Wo kein Beförderungsvertrag, da auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Wo kein Beförderungsvertrag, da keine Berechtigung zur Mitfahrt und damit ein Straftatbestand gemäß §265a StGB
Ob der Beförderungsvertrag zustande kommt oder nicht, ist für § 265a StGB nicht entscheidend. Das Verkehrsunternehmen schließt ja gerade i.d.R. auch mit (volljährigen) Schwarzfahrern einen Beförderungsvertrag - sonst gäb's ja keine Vertragsstrafenvereinbarung in Form eines erhöhten (!) Beförderungsentgelts. Das liegt ja auch bei mindestens 60 € und nicht bei höchstens 60 € und ist ein vertraglicher Anspruch. Schwarzfahrer, die erwischt werden, sind die allerbesten Kunden - so rein Preis-/Leistungstechnisch.
§ 265a StGB ändert halt auch nichts am i.d.R. fehlenden, zivilrechtlichen Anspruch gegenüber Minderjährigen auf die 60 €.
Unter 14 besteht glaube ich keine Ausweispflicht bzw. man muss in dem Alter nicht mal einen Ausweis haben wenn mich nicht alles täuscht und ja, es ist Strafbar
Ich bin bis kurz vor meinem 18. GB mit Kinderticket gefahren, ich bezahl doch keine 5 euro für eine Station
Ausweispflicht bedeutet, dass man einen Ausweis besitzen muss. Es bedeutet hingegen nicht, dass man ihn dabei haben muss. Die Ausweispflicht beginnt ab dem 16. Lebensjahr (vgl. § 1 PAuswG) davor kann man sich bzw. seinem Kind einen ausstellen lassen - muss es aber nicht ;-)
Ändert nichts an der falschen und daher klarzustellenden Bedeutung des Begriffs "Ausweispflicht".
Das ist das selbe, als wäre man ohne Fahrschein gefahren.
Das ist eine Straftat: Erschleichen von Leistungen, §265a StGB
Wenn man die 60€ nicht zahlt, wird allerdings sofort Anzeige erstattet. Nicht zu zahlen ist also recht sinnlos.