Falscher Co2 Wert im Fahrzeugschein?
Hallo zusammen,
ich habe neulich bemerkt, dass in meinem Fahrzeugschein unter V.7. (Co2 Ausstoß kombiniert) ein Wert von 147 angegeben wurde (Mercedes Benz E220d, 2019 Baujahr, 1950ccm Hubraum). In der EG Übereinstimmungsbescheinigung steht allerdings folgendes:
Innerorts: 143 g/km
Außerorts: 109 g/km
Kombiniert: 122 g/km
Wurde da denn jetzt ein Fehler gemacht in der KFZ-Zulassungsstelle? Selbst wenn es ein Fehler ist, würde ich ja denken, dass die das mit dem Innerorts Wert vertauscht haben aber wie kommen die denn bitte auf die 147? Bei 147 g/km muss ich 294€ zahlen an KFZ-Steuern, bei 122 g/km sind das um die 240€ und darauf würde ich ja gerne bestehen, wenn es sich um einen Fehler handelt.
Eine andere Sache wäre: Ein Kollege fährt genau den selben Wagen, nur Baujahr 2017 und hat einen Wert von 105 stehen bei V.7. Stimmt es, dass neuere Autos (ca ab 2019) einen höheren Co2 Ausstoß-Wert haben? Habe mich total gewundert, warum da so ein großer Unterschied ist.
Ich habe denen schon eine E-Mail heute gesendet, würde mich aber trotzdem mal interessieren, was ihr darüber denkt. Danke im Voraus.
1 Antwort
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Neuzulassungen:
Sind keine CO2-Werte in den vom KBA bereitgestellten Typdatensätzen vorhanden, ist für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 der kombinierte CO2-Wert aus Ziffer 49.1 des CoC, aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten zu übertragen.
Im Falle von Mehrstufen-Fahrzeugen hat der im CoC der Basis-Stufe vermerkte CO2-Wert Gültigkeit.
Bei anderen Zulassungsvorgängen (Umschreibungen, Wiederzulassungen…) ist der Wert aus den bisherigen Zulassungsdokumenten zu übernehmen.
Besonderheiten:
- Fahrzeuge mit bivalenter Kraftstoffart (z. B. Benzin/Erd- bzw. Flüssiggas): der kombinierte CO2- Wert der jeweiligen Gasart ist zu übernehmen.
- Plug-in (extern aufladbare) Hybride: es gilt der gewichtet kombinierte CO2-Wert
- Elektrofahrzeuge: der CO2-Wert ist mit „0“ anzugeben.
Geht kein CO2-Wert aus den vorgelegten Unterlagen hervor, ist mittels der sog. „schwedischen Formel“ ein Vergleichswert zu errechnen.
Bei abweichenden Fahrzeugklassen ist ein Strich ( - ) einzutragen.
Änderung des Messzyklus von NEFZ auf WLTP
Für Fahrzeuge, deren CO2-Emission und Kraftstoffverbrauchsmessung auf Basis des Messzyklus WLTP (erkennbar an der Angabe zur Emissionsklasse) ermittelt wurden, gilt:
Der ermittelte WLTP-CO2-Wert aus Ziffer 49.4 des CoC ist in das Feld V.7 einzutragen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Wert - abhängig von der Kraftstoffart- der kombinierte oder auch gewichtet kombinierte sein kann, d. h. die im vorangegangenen Abschnitt beschriebene Erfassung des NEFZWerts einschließlich der Besonderheiten gilt auch für den WLTP-Wert.