Falsche Strafe von der Polizei bekommen?
Ein bekannter von mir ist einen 25er Roller gefahren ohne Prüfbescheinigung.Laut Google gilt aber die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“nicht, da eine Prüfbescheinigung ja kein Führerschein ist.Er wurde aber wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“von der Polizei angezeigt.Ist das rechtens?Er musste über 1389,38€ bezahlen.
3 Antworten
Lief der Roller denn auch wirklich nur 25?
Denn gerade unter Mofas ist es ja keine Seltenheit, dass sie eben doch Mal schneller laufen.
War es wirklich ein Mofa, dann wäre es nicht Fahren ohne FE, eben weil man keine dafür braucht.
Das Fahren ohne Prüfbescheinigung liegt meines Wissens aktuell bei 20 Euro und ist keine Straftat.
Für ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dein Bekannter nicht die ganze Wahrheit erzählt, ist ungleich höher als die, dass sich sowohl Polizei als auch Justiz bei einem derart banalen Sachverhalt irren.
Dann war der Roller nicht richtig gedrosselt und somit ein führerscheinpflichtiges Fahrzeug.
Die Strafe verhängt übrigens nicht die Polizei, sondern ein Gericht. Somit hätte auch die Möglichkeit eines Widerspruchs bestanden.