Falschaussage?
Ab wann ist die Straftat verjährt bzw, wann beginnt die Frist?
1 Aussage zugestellt per Post an beklagten
2 Aussage unter Eid bei Gericht
3 Aussage wiederholt unter Eid bei 2tem Prozesstag
4 Mit Zustellung des Urteils
Nach dem 2ten Prozesstag meldet sich ein Zeuge als Fachaufsicht, schriftlich, das Falschaussage begangen wurde, beim beklagten.
2 Antworten
Das hat doch so mit Verjährung nichts zu tun. Der Prozess läuft doch und die "Tat" um die es dir ja anscheinend geht, wurde doch erst im Laufe des Prozesses begangen. Die kann also garantiert nicht "verjährt" sein.
Die Frist beginnt mit Begehung der Tat, da ihr es vorher gemerkt habt, bzw mit Erfolg der Tat, falls die Aussage den Richter in seinem Urteil beeinflußt.
(würde ich als Nichtjurist denken)