Falschaussage?

2 Antworten

Das hat doch so mit Verjährung nichts zu tun. Der Prozess läuft doch und die "Tat" um die es dir ja anscheinend geht, wurde doch erst im Laufe des Prozesses begangen. Die kann also garantiert nicht "verjährt" sein.

Die Frist beginnt mit Begehung der Tat, da ihr es vorher gemerkt habt, bzw mit Erfolg der Tat, falls die Aussage den Richter in seinem Urteil beeinflußt.

(würde ich als Nichtjurist denken)