Fair oder dagegen vorgehen (30er Zone)?
Hallo zusammen,
hätte gerne eure Meinung dazu gelesen. Ich bin gestern Abend mit dem Leihfahrzeug, da mein Dienstwagen Zwecks Inspektion in der Werkstatt ist, um 22:30 Uhr mit ca. 40 km/h geblitzt worden. Nun ja, wenn ich mit meinem Dienstfahrzeug geblitzt worden wäre, wäre es ok und gerecht, ABER: Mein Leihfahrzeug ist ein Volkswagen ID.4 ein Elektrofahrzeug und dass zu 100%!
Nun, da das Auto quasi lautlos ist und leiser als ein Katzenjammer ist, steht hier die Frage im Raum: Lärm???? Häh???
Gut, soviel ich weiß habe ein paar E-Autos Soundgeneratoren welche einen Motorsound generieren, ist sicherer weil diese quasi ansonsten so gut wie LAUTLOS sind.
Ich finde das mehr als falsch und nicht fair. Frage nun an euch. Soll ich dem widersprechen und Widerspruch einlegen? Steht es irgendwo deklariert, dass E-Fahrzeuge laut sind und sich ebenfalls betroffen sind?
Bin mal gespannt wie ihr es seht und begründet eure Meinung, vielen Dank im Voraus!
Euer Sonic
36 Stimmen
Steht es irgendwo deklariert, dass E-Fahrzeuge laut sind und sich ebenfalls betroffen sind?
Steht irgendwo geschrieben, dass E-Fahrzeuge vom Tempolimit ausgenommen sind?
Gesetz dem Fall ich würde zu Fuß rennen und würde mit über 30Km/h geblitzt... Ähm. laut?!?! Die Begründung der Geschwindigkeitsbegrenzung steht hier im Raum.
24 Antworten
Hallo Sonic1976!
Du bist nicht allein mit deiner Frage "Darf ich Tempolimits ignorieren wenn ich ein Elektroauto , Gasauto oder ein Hybrid fahre?"
http://www.gomaringen-blog.de/30-oder-50-kmh-im-ort-und-wieviel-uhr-ist-eigentlich-gerade
Die Begründung in der Antwort des Landratsamts Tübingen läuft letztendlich darauf hinaus, dass es (im Moment) keine andere Möglichkeit gibt, um den Lärmschutz durchzusetzen, als genau diese Kombination von Verkehrszeichen und Zusatzschildern.
Verkehrszeichen […] nur dort anzuordnen [sind], wo dies auf Grund [sic!] der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. § 45 Absatz 9 StVO
Leisere E-Autos sind noch nicht in der StVO, im Schilderwald und in den Verwaltungsakten angekommen.
LG
gufrastella
Ja, kann ich absolut verstehen. Wie gesagt, da ist eine Anpassungslücke. Vieleicht kannst du die Presse mal darauf aufmerksam machen, oder bei politischen Parteien anfragen, ob sie da auch einen Regelungsbedarf sehen, um die Regeln den neuen Verhältnissen anzupassen.
Geschwindigkeitsabhängiger Lärm wird hauptsächlich vom Reifenabrollgeräusch erzeugt. Da macht ein E-Auto auch nichts anderes.
Wollte man speziell den Motor leiser haben, gäbe es wohl auch ein Zusatzzeichen wie "max. 1500 Umdrehungen pro Minute".
Das Abrollgeräusch bei 30 km/h statt 50 km/h soll entscheidend leiser sein als der geringere Motorlärm bei 30 km/h statt 50 km/h?
Das Abrollgeräusch kannst Du nur durch Reifenwahl und Geschwindigkeit beeinflussen.
Reifen hast Du drauf, kannst Du nicht ändern. Wenn Du die Geschwindigkeit einhältst, hast Du alles mögliche getan.
Das Motoregeräusch kann man aber sehr wohl negativ beeinflussen, trotz guter Reifen und Strich 30km/h. Einfach im ersten Gang fahren, schon ist mal lauter.
Ja, genau. Aber wie sieht das eben aus, wenn ich mit 50km/h im E-Auto rolle oder mit 30km/h im Benziner? Was ist lauter? Ich habe keine Ahnung.
Ich auch nicht.
Da es aber keine unterschiedlichen Regelungen für Verbrenner und E-Autos gibt, muss man das nicht ausdiskutieren, nutzt ja nichts.
Übrigens gilt Zeichen 274 auch für Fahrradfahrer. Mit etwas gutem Willen knacken die auch locker die 30km/h, machen dabei auch keinen Lärm.
Mir ist klar, für wen und warum das Schild mit der nicht regulierenden Wirkung des Zusatzschildes gilt, siehe meine Antwort.
Ich dachte, du hättest mehr Infos über Lautstärken der verschieden Automobile bei verschiedenen Geschwindigkeiten.
Danke trotzdem!
Gilt auch für E-Autos - ist halt so. Genauso wie 30er-Schilder vor Schulen auch am Sonntag und in den Ferien gelten.
Es geht ja nicht nur um den Lärm, auch Scheinwerferlicht, dazu kommt daß E-Autos in Deutschland meines Wissens nach so ein Soundmodul eingebaut haben müssen. Selbst wenn du da am Ende Recht bekämest gibt's noch ne Strafe wegen der Geschwindigkeitsübertretung.
Der ID.4 hat keinen Soundgenerator, ergo lautlos und darum geht es mir eigentlich. Es geht um die Fairness, es kann doch nicht sein, das dies rechtens ist.
Bsp: Gesetz dem Fall ich würde zu Fuß rennen und würde mit über 30Km/h geblitzt... Ähm. laut?!?! Die Begründung der Geschwindigkeitsbegrenzung steht hier im Raum.
Der ID.4 hat keinen Soundgenerator, ergo lautlos
Der ID.4 hat also keine Reifen, die über die Straße rollen und dabei Abrollgeräusche verursachen?
Oh Wow... Um wieviel Dezibel sprechen wir denn da? Minimal, eine Konversation zwischen 2 Menschen auf der Straße ist lauter...
Um wieviel Dezibel sprechen wir denn da?
Bei 50 km/h mehr als bei 30 km/h.
Dass du dermaßen taub bist, dass du ein rollendes Auto nicht hörst, heißt nicht dass auch alle anderen Menschen so taub sind.
Es gibt ein Tempolimit, es gibt keine explizite Ausnahme für E-Autos, also ist es auch für E-Autos gültig. Ich verstehe nicht, wie man mit so einfachen Fakten dermaßen überfordert sein kann!
Ich bin keinesfalls überfordert, es geht hier um die Tatsache, dass das Schild mit der Begründung des zu Lärm verursachendes Objekt, Auto und co ist.
Als Richtwerte gelten 40 Dezibel für tagsüber und 30 Dezibel für die Nacht. >>> Klick mich <<<
Ohne zusätzliches Geräusch verursachen langsam fahrende oder stehende E-Autos nur etwa 30 Dezibel Lärm, das ist nur unwesentlich lauter als das Rauschen von Blättern am Baum oder ein geflüstertes Gespräch (20 bis 30 Dezibel) und deutlich leiser als Meeresrauschen (50 bis 70 Dezibel).
Darum geht es mir! Und zudem bin ich keine 50 sondern 42 gefahren, was deine "angebliche" Lautstärke um Welten verkleinert.
Dann solltest du mal mit dem Gesetzgeber darüber sprechen, dass er lärmbedingte Tempolimits grundsätzlich als für E-Autos ungültig erklärt.
Bis dahin sind sie für alle Verkehrsteilnehmer gültig, also auch für E-Autos.
Ganz einfach Zahlen und an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
Klar ist die Sache mit den leisen E-Autos bei dem Zusatzschild noch nicht berücksichtigt. Da wirst du aber nichts dagegen machen können. Ausser du holst dir ein höchstrichterliches Urteil, damit in ganz Deutschland entweder nochmal ein Zusatzschild angebracht wird, oder das nicht für Stromer gilt.
Als Richtwerte gelten 40 Dezibel für tagsüber und 30 Dezibel für die Nacht. >>> Klick mich <<<
Ohne zusätzliches Geräusch verursachen langsam fahrende oder stehende E-Autos nur etwa 30 Dezibel Lärm, das ist nur unwesentlich lauter als das Rauschen von Blättern am Baum oder ein geflüstertes Gespräch (20 bis 30 Dezibel) und deutlich leiser als Meeresrauschen (50 bis 70 Dezibel).
Ja, verstehe auch den richterlichen Spruch aber fair ist es nicht. Es geht mir keinesfalls um den Verstoß, bloß um die Tatsache, dass das Schild zwecks Lärmreduzierung aufgestellt ist.