Fahrzeugherausgabe notwendig?

3 Antworten

Ihr dürft nichts herausgeben, habt euch richtig verhalten, der Anspruch dieser Personen ist gegenüber den Erben geltend zu machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

FrageNach690 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 19:21

Danke

Die Person hat die Zulassungspapiere II

Also das Dokument, auf dem der Satz steht, dass es den Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist.

Wenn derjenige glaubt, rechtmäßiger Eigentümer zu sein, kann er sicher problemlos den Erbschein vorlegen.

Wie die anderen schon geschrieben haben, das regelt das Nachlassgericht. Es könnte ja noch ein notariell beglaubigtes Testament vorhanden sein in dem das Fahrzeug dem Nachbarskind zugesprochen wird das ihm immer nett geholfen hat.