Fahrzeugherausgabe notwendig?
Hallo, unser Mieter ist verstorben und nun melde sich Menschen und fordern eine Herausgabe von Gegenständen. Die Person hat die Zulassungspapiere II, aber mit dem Namen des Mieters. Muss ich die Fahrzeuge hergeben? Wir haben auf das Amtsgericht verwiesen und geben nichts raus. Verhalten wir uns richtig? Gruß
3 Antworten
Ihr dürft nichts herausgeben, habt euch richtig verhalten, der Anspruch dieser Personen ist gegenüber den Erben geltend zu machen.
Die Person hat die Zulassungspapiere II
Also das Dokument, auf dem der Satz steht, dass es den Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist.
Wenn derjenige glaubt, rechtmäßiger Eigentümer zu sein, kann er sicher problemlos den Erbschein vorlegen.
Wie die anderen schon geschrieben haben, das regelt das Nachlassgericht. Es könnte ja noch ein notariell beglaubigtes Testament vorhanden sein in dem das Fahrzeug dem Nachbarskind zugesprochen wird das ihm immer nett geholfen hat.