Fahrzeugbrief abholen, Tüv bestanden aber erhebliche Mängel?
Möchte mein Auto verkaufen und habe festgestellt, dass ich meinen Fahrzeugbrief verloren hatte. Als ich den neuen Brief beantragte, wurde deutlich, dass auch der Tüv abgelaufen war. Aussage der Sachbearbeiterin: Wenn Sie den Brief abholen, braucht Ihr Auto Tüv. Sonst wird es bei Abholung des Briefes direkt von uns automatisch abgemeldet. Der neue Fahrzeugbrief liegt nun seit einiger Zeit zur Abholung bereit. Gestern bin ich über den Tüv gefahren. Mein Auto hat bestanden, aber es gibt erhebliche Mängel (4 Wochen Zeit bis zur Wiedervorstellung). Wenn ich jetzt den Brief abhole (ich will ja das Auto so verkaufen; die Nachbesserungen muss der Käufer selbst tätigen), wird dann das Auto abgemeldet, oder gelten weiterhin die 4 Wochen Frist?
3 Antworten
Dann lass das Auto abmelden. Ist sowieso besser.
Weil man keine angemeldeten Autos verkauft. Es ist die Angelegenheit des Käufers, wie er das Auto wegschafft. Welche Mängel sind den aufgefallen?
Ja DANKE! Natürlich ABMELDEN bei Verkauf! Aber hat der Nachbesitzer dann noch die Frist zur Nachbesserung bis 5. Februar oder eben nicht?
Mit erheblichen Mängeln hat das Fahrzeug die HU definitiv nicht bestanden.
Dann sind es keine erheblichen Mängel. Kannst deinen Brief abholen.
Es gibt einige erhebliche Mängel (Jimny BJ 2001), ich habe auch keine Plakette erhalten.
Dann hast du auch natürlich nicht bestanden, sonst hättest du ja die Plakette.
Ich denke mal, wenn beim Gesamtergebnis >NICHT BESTANDEN< stehen würde, hätte man das Auto sozusagen stillgelegt; das ist nicht der Fall.
Bestanden bedeutet Plakette zugeteilt. Erhebliche Mängel bedeuten nicht bestanden. Ganz einfach.
so ganz einfach ist es halt leider nicht. Der Nachbesitzer wäre sicher sehr froh, wenn das Auto beim Kauf (da braucht man nun mal leider den Brief) nicht DIREKT stillgelegt werden würde
Nochmal ganz einfach zum mitmeißeln:
Bestanden bedeutet Plakette zugeteilt. Erhebliche Mängel bedeuten nicht bestanden und keine Plakette zugeteilt. Damit hast du vier Wochen Zeit, die Mängel abzustellen und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzuführen. Nach dieser Frist ist eine neue HU durchzuführen. Genau so und nicht anders.
Danke für die Antwort RAVEN 751! Gestern fand ich im Internetz (hat der vergessen, die Plakette draufzukleben?) unter Tüv bestanden, aber keine Plakette: >Da haben Sie wohl erhebliche Mängel an Ihrem Auto und müssen es wieder vorführen<
Mein Auto hat bestanden, aber es gibt erhebliche Mängel (4 Wochen Zeit bis zur Wiedervorstellung)
Das versteh ich nicht. Ist da ein Schreibfehler im HU- Bericht?
Ich denke mal, das ist das gängige Prozedere; Erteilung der Plakette erst, wenn die Mängel beseitigt sind. Und das eben nur, wenn das Auto (trotz alledem) gewissermaßen keine Verkehrsgefährdung darstellt (deshalb die 4 Wochen).
Nein, normal ist es so: Geringe Mängel, HU bestanden, Plakette zugeteilt. Man muss die geringen Mängel beheben (lassen). Aber zu einer Nachkontrolle muss man nicht mehr.
Erhebliche Mängel, HU nicht bestanden, Plakette nicht zugeteilt. Man muss die Mängel beheben (lasssen). Wenn man innerhalb eines Monats zur Nachprüfung kommt, muss man nur eine geringere Nachprüfungsgebühr bezahlen und es wird auch nur das kontrolliert, was bemängelt wurde.
Das von Dir geschilderte entspricht eher Punkt 2. Daher glaube ich fast an einem Schreibfehler.
Danke für die Antwort RAVEN 751! Gestern fand ich im Internetz (hat der vergessen, die Plakette draufzukleben?) unter Tüv bestanden, aber keine Plakette: >Da haben Sie wohl erhebliche Mängel an Ihrem Auto und müssen es wieder vorführen<
Ein Auto ohne Plakette kann man verkaufen; ein Auto ohne Brief (leider) nicht ;-)
Wieso abmelden? Das Auto fährt super! Die sog. erheblichen Mängel bewegen sich (aus meiner unfachmännischen Sicht) in einem relativ überschaubaren Rahmen. Ich will das Auto verkaufen. Gott sei Dank kann ich derzeit potentielle Käufer (noch) zu einer Probefahrt einladen. Aber: Wie ist das jetzt mit dem Brief?