Fahrzeug anmelden trotz Schulden?
Habe so eben corona bedingt eine termin beim strassenverkehrsamt gemacht
Um das erstemal ein fahrzeug zuzulassen.
Am telefon sagte man mir, ich darf keine schulden beim hauptzollamt haben...
Ich habe dort Schulden (keine steuerzuschulden, keine kfz Schulden)
Sondern durch eine falsche zahlung der ARGE
Kann ich das fahrzeug trotzdem zulassen?
Am telefon konnte man mir nichts genaues sagen, google sagt nur steuerschulden und kfz schulden spielen eine rolle?!
Jemand erfahrungen mit so etwas?
3 Antworten
Das wird dann wohl nichts, denn falsche Zahlungen sind ja keine Schulden und dafür wäre ja der Zoll auch gar nicht zuständig.
Wenn er es doch ist, muss also etwas anderes vorliegen, wenn Gläubiger den einbinden dürfen.
Viel Glück, und prüfe schon mal eine Alternative, denn Deine gute SF-Klasse soll ja nicht den Bach runtergehen.
Ich kenne die Sperre auch nur wegen nicht bezahlter Steuern.
..... und warum die meist teure Variante über Vater?
Welche SF-Klasse hat er denn für Dich bekommen/frei?
Kenn mich nicht genau aus, genaue sf muesste ich luegen, glaube sf 2, jedenfalls fahr ich so auf 55%
Er ist im oeffentlichen dienst und den wagen als seinen 2. Wagen versichert,
Hab mal verglichen, wenn ich selbst versichere zahl ich fast das doppelte.
Dann wurde aber die HUK zum Vergleich nicht gerechnet, die beginnt ab 01.01. in der EKR mit 66% Beitrag. Diese kleine Lücke kann nicht doppelt sein, zudem fällt der höhere Beitrag weg, weil Du zugleich Halter und VN bist.
Viel Glück.
Welche versicherungen alles verglichen wurden, weiss ich nicht auswenig, habs ueber check24 gemacht,
Als fahr anfänger direkt mit 66%?
Wer kann sich denn bitte so einen teuren Makler leisten wie den Scheck?
Irgendwo muss ja das Geld her für die Werbung alle 5 Minuten, also über die Kundenbeiträge.
Ich jedenfalls nicht.
Für meine gute Kiste benötigt der rd. 800 EUR mehr im Vergleich zum Marktführer HUK. Der beginnt (ab 01.01.) bei Fahrer unter 23 mit 66%, ggf. muss am 01.01. umgestellt werden.
Einfach mal zum Vergleich rechnen.
Das wird dann wohl nichts, denn falsche Zahlungen sind ja keine Schulden und dafür wäre ja der Zoll auch gar nicht zuständig.
Der Zoll treibt aber als Vollstreckungsbehörde offene Forderungen für andere Bundesbehörden (z.B. auch Arbeitsagentur) ein
Am telefon sagte man mir, ich darf keine schulden beim hauptzollamt haben...
Um das erstemal ein fahrzeug zuzulassen...
Dies betrifft nur die Kfz-Steuer, welche über das Hauptzollamt einkassiert wird! Da du selbst noch gar kein Fahrzeug auf dich zugelassen hast, können sich beim Hauptzollamt auch keine Schulden angesammelt haben ;-)
Falls du schon deinen vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz vom Versicherer erhalten hast, diesen sog. 7-stelligen eVB-Nrn.-Code und sämtliche Papiere wie PA, Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + Teil 2, den HU-Prüfbericht und deine SEPA-Kontoverbindung parat hast, spricht eigentlich nichts mehr gegen eine Zulassung des Fahrzeugs...
Gruß siola55
Alle noetigen Unterlagen hab ich,
War halt nur die frage wegen diesen schulden,
Ob die schulden direkt beim hauptzollamt sind weiss ich nicht, diese wollen aufjedenfall diese damals falsche zahlung der arge (die haben ueber mehrere Monate gesagt, mir steht die Zahlung zu, ubd ploetzlich hiess es zurueck zahlen) eintreiben.
Prima dann hoffe ich, dass es bei mir auch gut klappt.
Die schulden sind durch die arge entstanden, hauptzollamt will diese eintreiben.
Daher dachte ich die schulden sind beim hauptzollamt.
Meine SF-Klasse ist noch nicht gut xD
Fahr anfaenger bzw den lappen erst wenige monate,
Versicherung läuft ueber meinen stiefvater, aber anmelden und steuern zahlen muss ich halt selbst.
Bloed ist das ganze, da ich beruflich auf das fahrzeug angewiesen bin.