Fahrtenbuch ab wann?
Hallo,
vorab: Ich habe nichts im Straßenverkehr falsch gemacht, ich frage nur nach!
Ab wann kann man eig. ein Fahrtenbuch bekommen?
Bsp:
Person A nimmt Person B die Vorfahrt, die Polizei sieht es aber fährt Person A nicht hinterher, notiert sich aber das Kennzeichen. Die Polizisten können den Fahrer nicht identifizieren, sondern nur den Halter. Der Halter war jedoch an diesem Tag nicht zu Hause & weiß nicht, wer mit seinem Auto/Motorrad gefahren ist, würde der Polzei aber eig. gerne helfen, kann es aber nicht und sagt, dass er keine AHnung hat wer gefahren ist.
Kann der Halter dann ein Fahrtenbuch ebkommen?
MfG
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Diese Auflage des Führens eines Fahrtenbuches kommt aber nicht von der Polizei, sondern von der Verwaltungsbehörde.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Halter kann zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden, wenn derartige Dinge öfter passieren.