Fahrschule, Erste Hilfe Kurs?
Hallo liebe Leute,
bald möchte ich mich in der Fahrschule anmelden und bereite mich dementsprechend schon langsam vor. Benötigt werden ja Sehtest und ein Erste - Hilfe Kurs. Einen EHK habe ich vor einiger Zeit schon aufgrund meines damaligen Berufs gemacht (8 Doppelstunden). Gibt es da eine Frist? Das der Schein vll nicht älter als 2 Jahre sein darf, oder so? Würde mir sonst den Gang zum Kurs und das Geld sparen.
Danke euch!
4 Antworten
8 Doppelstunden
Also der "große" Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
§19 FeV:
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.
Wenn der Kurs bei einem amtlich anerkannten Träger gemacht wurde, z.B. rotes Kreuz, erfüllt er alle Voraussetzungen.
Wann dieser gemacht wurde, spielt keine Rolle, siehe §76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
Früher gab es auch verkürzte Kurse, die sich "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" nannten und nur acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten hatten, diese erfüllen die heutigen Anforderungen nicht mehr.
Hi, beim Sehtest würde es ein Verfallsdatum geben, beim 1. Hilfe Kurs nicht.
nein gibt keine Frist, musst den Schein nur haben
Beim Ersthelferkurs verfällt tatsächlich nichts, nur wenn es um betrieblichen Ersthelfer geht muss man alle 2 Jahre auffrischen.
Für den FS aber nicht.
Sehtest muss aktuell sein.