Erst Helfer Schein zu alt?
Also ich hab mich gerade in der Fahrschule angemeldet und wegen des Antrags beim Straßenverkehrsamt muss ich vorlegen, dass ich einen Sani-Kurs belegt habe. Jetzt ist es allerdings der Fall, dass ich einen Ersthelfer -Schein bereits gemacht habe, das allerdings vor 7 Jahren, wir hatten auch jedes Jahr einen Auffrischungskurs, dafür allerdings keine Bescheinigung. Auf der Internetseite meiner Fahrschule steht, dass so ein Schein ein Leben lang gültig ist, die Dame am Empfang in der Fahrschule selber meinte allerdings, dass sie glaubt, dass er zu alt sein könnte. Könnt ihr mir also helfen? Ist er zu alt oder läuft der Schein wirklich nicht ab?
5 Antworten
Was steht denn auf dem Schein..
Mindestens 9 Unterrichtseinheiten? Dann ist er noch gültig!
Laut Führerscheinordnung laufen die nicht ab.
Aber sie machen Sinn.
§ 19 Schulung in Erster Hilfe
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens
neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen
Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe
vermitteln.
(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für
solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der
Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer
Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster
Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf
insbesondere nicht, wer
1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine
im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten
Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem
der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer,
Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische,
Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem
landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine
Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit
der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold
vorlegt.
Erste Hilfe Kurse haben grundsätzlich keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ABER und das ist hier das entscheidende, 2015 hat es eine Novellierung der erste Hilfe Ausbildung gegeben und vorherige Kurse über "lebensrettende Sofortmaßnahmen" mit 8 Unterrichtseinheiten haben keine Gültigkeit mehr, da die neue Vorschrift mindestens 9 Unterrichtseinheiten verlangt. Du musst also an einem neuen Kurs teilnehmen es sei denn, du hast damals am sogenannten "großen erste Hilfe Kurs" mit 16 UE teilgenommen. Die neue Bescheinigung hat dann zumindest nach der derzeitigen Gesetzeslage eine unbeschränkte Gültigkeit. Mfg.
Dein alter Nachweis ist leider zu alt.
Gültigkeit von "Erste Hilfe Kursen" und "lebensrettenden Sofortmaßnahmen"Der neue, nun erforderliche Kurs hat 9 Stunden. Siehe § 19 FeV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html
Der alte Kurs (lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) hatte 7,5 bzw. 8 Stunden. Daher ist er »nicht mehr gültig« wenn man den Führerschein um eine neue Klasse erweitern will. Die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt. Daher muss man den 9-stündigen Kurs besuchen und den Nachweis darüber bei der Führerscheinstelle einreichen.
Es gab eine Übergangsregelung für jene, welche vor der Änderung des § 19 FeV ihren Kurs belegt hatten (für den aktuellen Erwerb bzw. eine Erweiterung). Diese lief am 1. April 2015 aus.
der kann nicht ablaufen; wenn der Erstkurs nach den Richtlinien absolviert wurde; d.h. mind. 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.
darauf steht, dass ich an insgesamt 12 Unterrichtseinheiten teilgenommen habe allerdings nur 8 UEs lebensrettende Sofortmaßnahmen meine ich