Fahrräder im Straßenverkehr - Wer ist im Recht?

6 Antworten

Der darf eigentlich gar nicht überholen, wenn er den Mindest-Seitenabstand wegen der Enge der Straße nicht einhalten kann. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Das Hupen könnte sogar als Nötigung gewertet werden. Eine andere Auslegung ist, dass er hupt, um anzukündigen, dass er vorsichtig überholen will.

Eine schwierige Situation.

Bei 2x lang hupen könnte schon den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Langssme Fahrzeuge müssen das überholen nur ermöglichen und notfalls anhalten, um mehrere Fahrzeuge vorbei zu lassen. Ein einzelnes Fahrzeug muss warten. Aber, es gilt auch §1, dass niemand mehr als notwendig zu behindern ist.

Der Autofahrer hat sich hier falsch verhalten.

Unabhängig davon such wenn man „recht“ hat, sollte man sich im Straßenverkehr so verhalten, dass es für alle Beteiligten am einfachsten ist. Es kann dann auch mal sinnvoll sein, auf seine Vorfahrt zu verzichten um einen anderen die Ausfahrt zu ermöglichen. Es macht sich Sinn, wenn msn erkennt, dass ein andere einen Fehler macht, ihm den Raum zu geben, dass es nicht zu einem Unfall kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was sollen das Modell und seine Geräuschentwicklung damit zu tun haben, ob ein Auto hupen darf?

Aufeinmal hupt der 2 mal lang und ich fahr zur seite

Demnach bist du vorher nichts rechts gefahren und hast ihn am überholen gehindert?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

RedPanther  16.05.2022, 18:03
Demnach bist du vorher nichts rechts gefahren und hast ihn am überholen gehindert?

Die Vorgabe, dass man so weit wie möglich rechts fahren muss, heißt nicht dass man mit dem Reifen am Randstein entlang schrammen muss.

Beim Radfahren ist oft ein gewisser Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand erforderlich, weil z.B. Gullideckel das Fahren behindern und Autofahrer plötzlich ihre Tür öffnen können. Manch einer eiert auf dem Fahrrad auch so stark seitwärts, dass ein naher Randstein eine reale Sturzgefahr darstellt.

Diesen Abstand braucht man nicht mehr, wenn man stoppt.

Ich sehe also aus dem Hinweis, dass zum Stoppen noch ein wenig Platz nach rechts war, keinen zwingenden Hinweis auf eine Missachtung des Rechtsfahrgebots.

Und ich fasse mir mal an die eigene Nase: Richtig, ich überhole einen fahrenden Radfahrer nicht, wenn das mit dem seitlichen Abstand unmöglich ist. Aber wenn der Radfahrer dann anhält, warte ich sicher nicht, bis er am Straßenrand erledigt hat, was immer er dort erledigen will.

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ich bin 16 und habe leider noch keinen Führerschein

Beides hindert dich nicht daran, die Verkehrsregeln zu kennen ;) Denn sie gelten ja auch für dich.

Aufeinmal hupt der 2 mal lang und ich fahr zur seite und der überholt mich. Darf er das?
  • Hupen, um ein Überholmanöver anzukündigen, ist außerorts erlaubt. Aber nicht innerorts.
  • Selbstverständlich darf man an jemandem vorbei fahren, der rechts ran fährt um das Überholen zu ermöglichen. Langsame Verkehrsteilnehmer müssen sogar an geeigneten Stellen rechts ran fahren und das Überholen ermöglichen, wenn Fahrzeuge hinter ihnen hängen.
  • Man darf allerdings nicht andere Verkehrsteilnehmer bedrängen, damit sie zur Seite fahren. Sondern wenn das Überholen nicht möglich ist, ist es eben nicht möglich. Und wenn das heißt, dass man 1 km lang mit 10 km/h hinter einem Radfahrer her eiert, dann ist das eben so.
Diese straße ist mir bekannt
gammelige A klasse
Also die Straße ist direkt bei mir um die Ecke, war auch schon tausend mal als Beifahrer im Auto wi Fahrräder vor uns waren.

Was tut das zur Sache? Also, zu welchem Zweck schreibst du das?

Autos müssen beim Überholen 1,50 m Abstand zu fahrenden Rädern lassen und eine Hupe ist eigentlich ein Warnsignal.

Es steht weder für 'Hoppla, jetzt komme ich!' noch 'Lass mich mich mal bitte durch.'

Wenn die 1,50 m nicht mal gegeben sind, wenn Du knapp am Boardstein fährst, müsste er eigentlich warten.


RedPanther  16.05.2022, 17:43

Die Hupe darf außerorts zur Ankündigung eines Überholmanövers verwendet werden ;) Die Lichthupe sogar auch innerorts.

Darf nur keine Nötigung geben dabei.

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Spikeman197  16.05.2022, 17:48
@RedPanther

Wie es scheint, war es eber innerorts! Außerdem bedeutet 'Ankündigung' nicht, dass der andere Platz machen 'soll', sondern das er nicht gleichzeitig ausscheren sollte, oä.!

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Spikeman197  16.05.2022, 17:51
@Spikeman197

Nachdem ich kürzlich fast im Graben lag, nachdem ich auf dem Bike 'etwas' Platz gemacht habe, werde ich das bewusst NICHT mehr machen. Schon gar nicht, wenn jemand hupt. Dann nehme ich 1 m Platz vom Bordstein ein.

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RedPanther  16.05.2022, 17:56
@Spikeman197

Ganz genau. Wobei ich sagen würde, dass der Überholende nicht an Stellen zu überholen hat, wo der Vordermann ausscheren könnte. Ich sehe die Überholankündigung als reine Freundlichkeit "erschreck dich nicht".

Ich fahre auch bewusst mit so viel Abstand vom Straßenrand, dass eigentlich auch der letzte Depp merkt dass er nicht zwischen mich und den Gegenverkehr passt. Dummerweise hat am Samstag auf der Landstraße einer, der mich unbedingt bei durchgezogener Linie in unübersichtlicher Kurve überholen musste, bei plötzlich auftauchendem Gegenverkehr einfach panisch nach rechts gezogen. Ich bin schon freiwillig in den Graben abgebogen, er hat trotzdem leicht meinen Lenker berührt. Aber als ich dann (sturzfrei, bin ich stolz drauf!) im Graben zum Stehen gekommen bin, war ich natürlich wieder allein auf weiter Flur und um's Kennzeichen zu merken, hat es auch nicht gereicht. Ich hoffe, es hat bei ihm wenigstens nen Kratzer gegeben...

Mit dem Auto halte ich es auch so. Je kräftiger man hinter mir dängelt, desto genauer schaue ich, dass mein Tacho auf keinen Fall mehr anzeigt als das Tempolimit.

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treppensteiger  16.05.2022, 18:05
@RedPanther

Das Nummernschild checkt man fast nie. Ich glaub dafür müsste man erheblich trainieren.

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