Fahrradunfall (Schuld)?
Hallo!
Angenommen jemand ist mit dem Fahrrad bergabgefahren und wollte testen was die höchste Geschwindigkeit ist die er erreichen kann und dabei von hinten auf ein auf der Straße stehendes Auto fährt welches gerade darauf wartet auf den Stellplatz eines Hotels fahren zu können.Wer hätte dabei Schuld?
5 Antworten
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Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
Keinerlei Diskussion notwendig!
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Salue
Auch ein Radfahrer hat seine Geschwindigkeit den gegebenen Verhältnissen anzupassen. Er muss ebenfalls auf Sichtweite anhalten können. Der Radfahrer ist klar am Unfall schuld.
Wer bezahlt den Schaden? Nicht der Radfahrer, sondern die Versicherung des Autos! Wenn es gut geht, steht eine allfällige Privathaftpflicht des Velofahrers für den Sebstbehalt der Kasko des Autos ein.
Da mag erstaunen, aber ein Auto verkörpert gesetzlich ein höhere Kausalrisiko. Alleine durch sein Anwesenheit ist es ja zum Unfall gekommen.
Schöne Velowelt!
Tellensohn
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habt ihr in Deutschland tatsächlich eine Pflicht für eine Fahrrad-Haftpflichtversicherung? Die gibt es bei uns nicht seit Jahren nicht mehr.
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...nein, wir haben keine Fahrradhaftpflicht. Aber eine StVO, die Grundlage unserer Rechtsprechung ist.
Die Gefährdungshaftung, die du zur Sprache bringst, greift hier nicht.
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Der Radfahrer. Man halt halt so zu fahren das man entsprechend auf die Verkehrssituation reagieren kann. Scheiss egal was man testen will oder sonstwas.
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Der Radfahrer.
Aber nicht weil er bergab schnell fährt sondern einfach weil er auf ein stehendes Fahrzeug fährt
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In dem Fall glasklar der Radfahrer .
Träum weiter. Vielleicht ist bei dir in der Schweiz die Rechtsprechung derart verrückt, aber bestimmt nicht in Deutschland!