Abnehmbare Anhänger-Kupplung

6 Antworten

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Das ist absoluter Blödsinn.Da es auch Hängerkupplungen gibt die nicht trennbar sind würde es bedeuten jedesmal den halben Wagen zu zerlegen.Was ist , wenn immer zum Wochenende die Hängerkupplung benötigt wird,soll man dann ständig an-und abbauen.Das macht nur Sinn wenn man genau weiß,dass man längere Zeit keinen Hängerbetrieb durchführt.


Peter501  28.04.2012, 16:06

Habe zwischenzeitlich die Polizei in meiner Landeshauptstadt angerufen und folgende Auskunft erhalten;

Laut § 30 c..............überstehende Teile sind nicht erlaubt,aber............ darunter fällt nicht die abnehmbare Anhängerkupplung,weil diese,wenn sie dann nun zugelassen ist,kein artfremdes,herausragendes Teil ist.

Soweit zur Untermauerung meiner Antwort.

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Kurzvorschlus 
Beitragsersteller
 29.04.2012, 18:57
@Peter501

Hört sich nachvollziehbar an! Und mit Auskunft der Polizei...

Danke für Deine Antwort und Deine Mühe!

Grus(s) KvS.

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Halt ich auch für Nonsens! ich weiß dass man einen Fahrradträger (Auf der Hängekupplung) nicht grundlos montiert lassen darf.


DerRudisiele  28.04.2012, 15:45

Tatsächlich hab gerade nachgeschaut ist tatsächlich nicht erlaubt ........typisch Deutschland halt!!!

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Du kannst Dir sogar einen Punkt einhandeln, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass die Fahrt mit dieser Anhängekupplung notwendig war.

Das ist gesetzlich geregelt und im Falle eines Auffahrunfalls kann das zu Komplikationen führen, wenn die Abnehmbare ohne Hänger draußen ist

Dein Nachbar hat Recht. Mein Mann nimmt unsere Anhängerkupplung deshalb auch immer ab.