Abnehmbare Anhänger-Kupplung
Hallo, liebe Wissende!
Wir hatten hier gerade eine kleine Diskussion zum Thema "abnehmbare Anhängerkupplung bei PKW´s" Mein Nachbar behauptet, das man sie abnehmen muß, wenn man ohne Hänger fährt u. sogar eine gebührenpflichtige Verwarnung folgen kann, wenn man sich nicht dran hält. Ich glaube, dass das Quatsch ist., Weiß jemand genaueres?
6 Antworten
Das ist absoluter Blödsinn.Da es auch Hängerkupplungen gibt die nicht trennbar sind würde es bedeuten jedesmal den halben Wagen zu zerlegen.Was ist , wenn immer zum Wochenende die Hängerkupplung benötigt wird,soll man dann ständig an-und abbauen.Das macht nur Sinn wenn man genau weiß,dass man längere Zeit keinen Hängerbetrieb durchführt.
Hört sich nachvollziehbar an! Und mit Auskunft der Polizei...
Danke für Deine Antwort und Deine Mühe!
Grus(s) KvS.
Halt ich auch für Nonsens! ich weiß dass man einen Fahrradträger (Auf der Hängekupplung) nicht grundlos montiert lassen darf.
Die anderen Antworter sind etwas anderer Ansicht! Trotzdem Danke für die Antwort!
es gibt aber Zusatzboxen für Fahrradträger, also quasi als Ersatz für die Dachkoffer, so sieht das aus,
also muß man auf den Grundfahrradträger auch keine Räder befestigen, sondern kann auch diese Box aufklicken
https://www.westfalia-automotive.com/de/produkte/fahrradtraeger/transportbox/
Tatsächlich hab gerade nachgeschaut ist tatsächlich nicht erlaubt ........typisch Deutschland halt!!!
Du kannst Dir sogar einen Punkt einhandeln, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass die Fahrt mit dieser Anhängekupplung notwendig war.
Das ist gesetzlich geregelt und im Falle eines Auffahrunfalls kann das zu Komplikationen führen, wenn die Abnehmbare ohne Hänger draußen ist
Dein Nachbar hat Recht. Mein Mann nimmt unsere Anhängerkupplung deshalb auch immer ab.
Habe zwischenzeitlich die Polizei in meiner Landeshauptstadt angerufen und folgende Auskunft erhalten;
Laut § 30 c..............überstehende Teile sind nicht erlaubt,aber............ darunter fällt nicht die abnehmbare Anhängerkupplung,weil diese,wenn sie dann nun zugelassen ist,kein artfremdes,herausragendes Teil ist.
Soweit zur Untermauerung meiner Antwort.