Fahrraddiebstahl?

2 Antworten

Von eine Straftat zur anderen Straftat.

Ich bin kein Anwalt und hier wirst du auch keine Richtige Antwort dazu bekommen, aber tendenziell kann man davon ausgehen das die Bewährung entweder aufgehoben (ab in den Knast) oder verlängert wird.

Damit dass sich ein Richter deiner annimmt.

für einen Diebstahl gibt es Geldstrafen oder Freiheitstrafen bis 5 Jahre. bei einem Fahhrad, auch wenn es kein billiges war, kann man aber schon damit rechnen, dass es zur Freiheitstrafe kommen könnte. dass du bereits vorbestraft bist, könnte bei der Entscheidung ob zur Bewährung oder nicht, wird deine Vorstrafe wohl eher die Wirkung haben, dass der Richter sich sagt: wenn er nur zur Bewährung verknackt wird, lernt er es nicht.

Was den Widerruf der laufenden Bewährung betrifft, kann man hier nur spekulieren. Ein Widerruf der Bewährung ist bei Deliktwiderholung quasi unumgänglich. Würdest du also wieder betrügen, und ich meine damit nicht fremdgehen, wäre der Fall klar. Bei einem Diebstahl kann die Nähe zum Delikt duchaus reichen, damit der Richter entscheidet, dass die laufende Bewährung widerrufen wird.


Jan56147 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 19:15

War ein altes Fahrrad

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Peppie85  01.07.2024, 21:20
@Jan56147

Abwrten. Strafe hinnehmen, aus dem Fehler lernen.

das sind die drei besten Dinge, die du tun kannst.

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