Fahrrad - Lastenanhänger?

6 Antworten

Was meinst Du mit max. 42kg Belastung? Das ist doch sicherlich die zulässige Stützkraft der Kupplung? Die hat nun gar nichts mit der Nutzlast gemein. Gesetzliche Vorschriften dazu sind mir aber auch nicht bekannt.

Hat Dein gebastelter Anhänger dann mehr als eine Achse gelten ohnehin ganz andere Lasten.

Mein (nicht selbstgebastelter) Einachsanhänger hat eine zulässige Zuladung von 45kg, bei einem Eigengewicht von ca. 8kg. Der hat allerdings auch keine Sattelstützenkupplung sondern eine Kupplung an der Hinterradnabe.


Jensea35 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 13:26

Laut ADFC heist es das Fahrradanhänger ohne Auflaufbremse nur eine maximale Zuladung von 40kg erlaubt sei. Nutzt man den Fahrradanhänger aber zu Fuss, als Handwagen seien 60kg erlaubt.

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Olokun  12.09.2019, 23:25
@Jensea35

Keine Ahnung wo die das herhaben. Der Hersteller meines Anhängers gibt eine maximale Zuladung von 45kg an. Das traut er seinem Produkt zu. (Und ich war da auch schon ohne Probleme nah dran.)

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Lach Prust,

anstatt zu deinem Anwalt zu rennen, hättest du auch gleich ein Taxi-Unternehmen anrufen können, das transportiert dir auf Nachfrage alles von A nach B.

Wenn es noch grösser wird kann man sich für etwa 50 Euro einen Kleintransporter mieten.

Ansonsten viel Spass mit 100 kg Nutzlast und der nächste Berg.


Jensea35 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 13:33

Wo ich wohne, gibt es keine Berge und wozu irgendwelchen Leuten Geld bezahlen. Selbst ist der Mann. Bewegung hat noch kein geschadet.

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FelixLingelbach  11.09.2019, 15:04
@Jensea35

Dann fahre doch dreimal! Für zwei zusätzliche Lastenanhänger bezahlst du wesentlich mehr als für einen Mietwagen. Und was soll das für eine Lebenssituation sein? Du darfst nur noch einmal klingeln? Schon sehr trollig.

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Jensea35 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 15:12
@FelixLingelbach

Ich stellte nicht grundlos meine Frage in der Wortwahl.

Mein Privatleben hat bei technischen Fragen gewiss keine Relevanz.

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FelixLingelbach  11.09.2019, 17:18
@Jensea35

Ok, dann konkret auf deine Fragen. Lastenanhänger habe ich bis jetzt nur mit dem Auto gezogen. Bin es nicht geübt, habe so meine Schwierigkeiten mit dem Lenken.

Lasten muss ich regelmäßig ein- bis zweimal im Jahr transportieren. Das sind jeweils drei recht schwere Gasflaschen für die Küche. Unser Gasanschluss wurde still gelegt. Das könnte ich mit dem Rad erledigen, müsste aber, wenn ich so einen Hänger wie auf deinem Bild hätte, dreimal fahren. Drei Hänger aneinander oder ein großer, langer Hänger würden mir nicht helfen. Mehr als zwei Flaschen bekäme ich die Steigungen nicht hoch. Fahrstrecke wären ungefähr 8 km einmal hin.

Ich mache es aber nicht mit dem Rad. Viel zu aufwendig. Ich finde immer jemanden, der ein Auto hat. Damit ist es nur eine halbe Stunde Sache.

Technisch gesehen könntest du die drei Kisten direkt fest miteinander verbinden und dafür entweder die vorderen und hinteren Räder oder das Paar in der Mitte entfernen. So hättest du einen großen mit drei Fächern, der auch noch die Regeln erfüllen würde. Da sollte man schon mit Spannbändern aus Metall hinkriegen.

Soll es gut werden, müsstest du aber schon etwas sägen, bohren und am besten schweißen.

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kuku27  12.09.2019, 08:47
@Jensea35

Da einen Anhänger bauen auch nicht gratis ist und vom Erfolg fragwürdig würde ich etwas weniger Geld einem Freund mit Auto bezahlen.

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Jensea35 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 13:21
@FelixLingelbach

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.

Das vordere Paar weg erscheint mir sinnvoll, sozusagen optisch einem 40 Tonner ähnelnd. Anhängerbelastung und Lastgewicht direkt auf der Kupplung liegend ist ja auch Zweierlei. Für Bohren habe ich mich entschieden, lieber auf Nummer Sicher gehen.

Ja, in deinem Fall ist es mehr als verständlich. Würde ich dann auch nicht mit einem Fahrradanhänger absolvieren wollen. Ich kenne sie von meiner Verwandtschaft her, da würde mir auch nur Auto einfallen.

Bei mir liegen die Schwerpunkte auf Umzug fall`s mal anstehend und Tourenfahrten, hauptsächlich im Flachland bis max. 100m Höhenunterschied.

Interessant wird es auch werden, solch ein Anhänger in der Stadt abzuschließen, ohne Aufmerksamkeit zu erwecken. Für mein Fahrrad alleine benutze ich schon 3 Schlösser der hohen Preisklasse, Die Kupplung abschließen, wie viele sagen, ist Sinnfrei, da braucht man nur den Sattel mit Stütze mitnehmen, Aber der Anhänger an sich wird interessant, oder man stellt sich gleich mit auf den LKW - Parkplatz vor der Stadt

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kuku27  12.09.2019, 17:24
@Jensea35

2 Achsen und beide ungelenkt? Da brauchst keinen Berg, das bringst nicht um die Kurve.

Max 100 Höhenmeter? Auf 1 km sind das auch 10%. Auf 4 km wären 2,5%, mehr als die Eisenbahn als Maximum ohne Seil und Zahnrad schafft.

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Jensea35 
Beitragsersteller
 13.09.2019, 23:00
@kuku27

Hast du einen oder mehrere Vorschläge, weil am 31.10. muss der Anhänger an das Fahrrad, egal ob mit oder ohne mir auf dem Sattel und muss vom Fleck kommen.

Schweißen kann ich nicht. und Säge hab ich nicht, Schlagbohrmaschine hätte ich für die Umsetzung und 2K Kleber oder Sekundenkleber gehen gewiss nicht.

Meinte auch nicht kontinuierlich 100m hoch o. runter. Ich wohne zwischen Nord - Ostsee - Kanal und Dänemark.

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kuku27  14.09.2019, 20:35
@Jensea35

Nein, deine Fähigkeiten reichen nicht. Was willst mit einer Schlagbohrmaschine?

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Welche Größe darf ein Fahrradanhänger besitzen?

Für den Straßenverkehr ergeben sich folgende Bestimmungen:

  • keine Überschreitung der Fahrradanhänger von 2 Metern
  • die maximale Höhe 1,40 Meter
  • bei Spezialanhängern zum Transport von Sportgeräten die maximale Länge von 4 Metern
  • bei ungebremsten Anhängern zulässiges Höchstgewicht 40 kg
  • bei gebremsten Anhängern zulässiges Höchstgewicht 80 kg.

Bedeutet also 40kg auf 2 Meter Anhängerlänge verteilt, und nur weil man mal wieder nicht weis, wie man eine Auflaufbremse integriert bekommt, bei einer Sattelstütze wohlbemerkt.

Abgesehen fahre ich eh nie mehr als 12km/h im Schnitt, Bergauf -und Bergab müsste ich eh schieben.


Jensea35 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 14:46

Auf einer anderen Seite hingegen heizt es:

Rechtliche Vorgaben zu den Maßen eines Fahrradanhängers

Laut § 63 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern für alle anderen Straßenfahrzeuge gültig. Entsprechend ebenso für Fahrradanhänger, obgleich für Fahrradanhänger die Abmessungen nicht rechtlich festgelegt sind.

  • Maximalmaße 1 m Breite, 4 m Höhe und 12 m Länge.

Dem „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ zufolge, im November 1999 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erstellt, darf ein Fahrradanhänger die Länge von 2 Metern besitzen. Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten bilden eine Ausnahme, diese dürfen eine Länge von 4 Metern aufweisen. Die angegebenen Abmessungen im „Merkblatt“ dienen lediglich zur Orientierung und nicht als gesetzliche Vorschrift, sind also daher nicht besonders relevant. Wird der Fahrradanhänger in den Urlaub mitgenommen, sind die gesetzlichen Regelungen vom Zielland für das Gefährt zu beachten.

Ich wird wahnsinnig 😠

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Olokun  11.09.2019, 19:48
@Jensea35

Welche Seiten sind denn das? Die erste Seite ist merkwürdig, dachte erst das sind die Bestimmungen aus Österreich, aber das paßt auch nicht. Deine zweite Quelle paßt schon eher.

Wikipedia sagt:

Maße, Masse und Reifen
Fahrradanhänger sind "andere Straßenfahrzeuge" im Sinne der StVZO. Für diese wird in § 63 StVZO verlangt, die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) sinngemäß anzuwenden.
Abmessungen (§ 32 StVZO Absatz 1–4)
Breite allgemein: 2,55 m
Höhe: 4 m
Länge allgemein: 12 m
Fahrrad und Anhänger zusammen: 18 m
Regelmäßig wird die Meinung vertreten, es seien nicht die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Es wird gefordert die Vorschriften nach § StVZO Absatz 9 anzuwenden. Begründet wird dies damit, Fahrräder seien bei sinngemäßer Auslegung nicht motorisierte Krafträder, daher wie Krafträder zu behandeln. Außerdem wird angeführt die Maße von 1 m Breite, 4 m Länge und 2,5 m Höhe würden besser zu Fahrrädern passen.
Diese Rechtsauffassung ist falsch. Erkennbar wird dies durch einen logischen Umkehrschluss: In § 67a StVZO werden ausdrücklich Anhänger mit einer Breite über 1 m erwähnt. Wenn es eine Beleuchtungsvorschrift für solch breite Anhänger gibt, dann müssen sie auch erlaubt sein.
Masse und Reifen
Üblicherweise nicht relevant: Es gelten die Regeln für Kraftfahrzeuge, nach §34 StVZO. Sofern der Anhänger leichter als 3,5 t, oder das Zugfahrrad leichter als 7,5 t bleibt ist keine der Regelungen anzuwenden. Hier gilt der gesunde Menschenverstand: Welches Gewicht kann noch sicher gebremst werden? Welchen Kräfte können die Speichen und der Rahmen aufnehmen?
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Jensea35 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 13:35
@Olokun

Sehr Aufschlussreich, vielen herzlichen Dank.

Gute Frage, was ist Gesund und was nicht.

Und der Anhänger ohne Auflaufbremse, somal ich auch nicht wüßte woher und wie die eingebaut wird. Aber was man über diese liest, schent sie eine enorme Unterstützung zu sein, als nur 2 voneinander unabhängigen Felgenbremsen.

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Ganz kurz: Für mehr als 60kg Beladung braucht der Hänger eigene Bremsen, sonst schiebt er dich gnadenlos ins Abseits, wenn du selber nicht schwerer bist. Das gilt erst recht für bergab "schieben".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jensea35 
Beitragsersteller
 12.09.2019, 13:49

Diesbezüglich habe ich mich auch Belesen, aber nur das es solche gibt. aber Lösungsansätze, wo bekomme ich diese Bremse her, wie kann ich mir eine bauen usw. findet man nicht

Der ADFC rät von Auflaufbremsen in meinem Fall ab, da es zu gefährllich sei eine Auflaufbremse zu bauen. Ich sollte doch lieber vorrausschauender und langsamer als üblicher Weise fahren.

So wäre die Gewichtsbelastung des Fahrrades im fahrenden Sinne.

  • Ich selbst wiege 81 - 85 schwankt eben.
  • Das Fahrrad hat am Lenker einen Lastenträger für 15kg
  • Am Lastenträger links und rechts Seitentaschen (Standard - Größe)
  • hinten am Gepäckträger selbiges.
  • Rucksack auf dem Rücken 25kg

Zur Not würde ich auch schieben, also zu Fuss mit der Prozedure, nur das man eben mehr mitbekommt, als in 2 Händen.

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ieviel Gewicht habt Ihr schon maximal mit eurem Lastenanhänger gezogen ?

Gewicht kann ich dir nicht sagen, aber eine Waschmaschine hab ich schon mal transportiert mit den Fahrradanhänger.

und 42kg laut StVZO nur zulässig seien.

Wo soll das stehen? Ich finde keine derartige Reglung.


Jensea35 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 13:31

steht immer bei den Kupplungen mit dazu, was sie ziehen können.

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Jensea35 
Beitragsersteller
 11.09.2019, 13:54
@Stadewaeldchen

Also einfach machen ?

1 Anhänger trägt 40kg, wären wir bei 120kg plus Anhänger - Eigengewicht.

Am Fahrrad typische Felgenbremsen, 4 Seitentaschen wo 2 mit am Lastenträger vorne mit befestigt sind, Dieser auch 15kg trägt. Das Fahrrad angeblich wie es immer heist 120kg Maximallast. Ich wiege 81kg.

Ich habe eben keinerlei Erfahrungswerte.

Sonst konnte ich mich immer auf mein Bauchgefühl verlassen, aber wer nicht wagt der nicht gewinnt.

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