Fahrprüfung Einfahrt verboten aber man ist Anlieger?
Eine Frage die ich mir schon öfters gestellt habe, mal angenommen man hätte eine Fahrprüfung und der Prüfer lenkt einen mit Absicht in eine Straße in der die Einfahrt verboten ist, um zu gucken ob man aufpasst. Unter diesem "Einfahrt verboten" Schild ist aber ein "Anlieger frei" Schild und wie der Zufall es will, wohnt man in der Straße und ist damit Anlieger. Wäre das damit ein Verstoß oder nicht?
4 Antworten
Ja wäre ein Verstoß. Das hatte ich selbst in einer Fahrstunde. Die Straße führte zur Arbeitsstelle meines Papas. Was ich dem Fahrlehrer auch sagte. Er meinte dann, dass das Recht da lang zu fahren, während der Fahrstunden und der Prüfung nicht gilt. Da wäre ich durch die Prüfung gefallen.
Ob man da wohnt oder arbeitet, ist während der Prüfung also irrelevant.
Ich würde den Prüfer ungeachtet Deiner theoretischen Situation bei Sichtung des betreffenden Verkehrszeichens vorausschauend sofort darauf aufmerksam machen , daß man da laut StVO ohne gewisse Sonderbedingungen nicht einfahren darf .
In der Fahrprüfung hast du in der Straße aber kein "Anliegen", was du ja sonst hast, wenn du nach Hause fährst. Du fährst aber nicht nach Hause!
Ich wäre da weiter gefahren. Aber mal ganz ehrlich...Lohnt es sich da zu diskutieren ? ;-)
Ja, und möchte er das in der Prüfung ?
Will er jemanden besuchen, fährt nach Hause oder arbeitet dort ? Nein, er benutzt in dem Fall die Straße nur zur Durchfahrt, daher hat er in der Situation und der konkreten Straße kein "Anliegen" dort.
Ja, und möchte er das in der Prüfung ?
Was möchte er da? In der Straße wohnen? Das tut er so oder so.
daher hat er in der Situation und der konkreten Straße kein "Anliegen" dort.
Noch mal: Anlieger heißt nicht ein Anliegen haben!
Es geht hier ja nicht um eine reale Situation sondern ein Gedankenexpreriment. Das Ding ist ja, als Eigentümer bzw. Bewohner ist man bereits Anlieger. Dazu muss man nicht nach Hause fahren wollen.
Ich würde den Prüfer fragen, ob er ein Anliegen hat.
Welche Rolle spielt das denn? "Anlieger frei" bezieht sich nicht auf ein "Anliegen" im Sinne von Bedürfnis oder Wunsch. Das kommt von an etwas anliegen (ein Grünstück das an einer Straße anliegt). Bewohner der Straße und deren Besucher sind Anlieger im Sinne der StVO. Ebenso Menschen die in der Straße Arbeiten, Menschen die dort ein Geschäft in der Straße besuchen möchten und so weiter.