Darf der Prüfer eine Falle stellen?

14 Antworten

Der Prüfer hat mir zu Beginn ganz klar die Anweisung gegeben, immer geradeaus zu fahren oder der Vorfahrtstraße zu folgen, wenn er keine andere Anweisung gibt.

Da müsste man den genauen Wortlaut wissen.,

Normalerweise formulieren die solche Anweisungen nämlich in der Art:
"Fahren sie wenn möglich immer gerade aus und folgen sie ansonsten der Hauptstraße".

Dann wäre das keine Falle, sondern eine ganz normale Prüfungssituation.

Gerne wird auch vor einer rauskommenden Einbahnstraße die Anweisung gegeben: "Biegen sie bei der nächsten Möglichkeit rechts ab". Wenn man dannn falschrum in die Einbahnstraße einbiegt, ist man durchgefallen.

Natürlich darf er das...und es war keine falle du hast es als Falle gesehen

Ist alles rechtens du musst sowas halt erkennen können dass in dem Falle geradeaus nicht geht es wäre sogar egal gewesen ob du nun umkehrst oder rechts oder links weiterfährst nur eben nicht geradeaus

ich würde an deiner stelle darauf beharren, dass die Prüfung auf grund einer missverständlichen Anweisung für ungültig erklärt wird WENN! es nicht so war, dass die vorfahrt an der besagten Stelle abknickt.

Mich hat der Prüfer auch angemeckert, weil ich nicht wie befohlen rechts abgebogen bin. (es handelte sich um eine Einbahnstraße)

lg, Anna


RedPanther  07.01.2023, 15:38

Wenn man legal nur in eine Richtung fahren kann, warum braucht's dann eine Anweisung vom Prüfer? Was soll er denn anderes sagen?

Vollkommen in Ordnung. Du hast in der Fahrschule ja auch die Verkehrsregeln und Ihre Bedeutung gelernt und wurdest vor der Prüfung sicherlich auch darauf hingewiesen, dass du so fahren sollst, wie es dir beigebracht wurde.

Völlig normale Standardsituation in einer Prüfung. Es wird davon ausgegangen, dass ein Schüler der prüfungsreif ist, solche Schilder erkennt und zu handeln weiß.