Fahrprüfung durchgefallen, obwohl man Anrainer ist?
Einer meiner Kollegen ist durch die Prüfung gerasselt, weil er in eine Straße mit Fahrverbot eingebogen ist, bei der der Zusatz "Ausgenommen Anrainer" stand. Er wohnt allerdings dort und ist somit Anrainer... Ist das ein Grund dass man durchfliegt? Der Fahrprüfer meinte, dass es nicht der einzige Grund war, aber eben auch einer... Ist das überhaupt während der Prüfung ein Fehler?
4 Antworten
für die prüfung spielt es keine rolle! ;-) jeder andere fliegt da auch durch!
Grundsätzlich hätte er wohl in der Prüfung sagen müssen, dass diese Strasse gesperrt sei aber Anrainer einfahren dürften und er auch, da er zufällig gerade hier ein Anrainer sei. Das hätte deutlich gemacht, dass er das Prinzip verstanden hat.
Nein, denn er hatte in dem Moment nicht das Ziel auf sein Grundstück zu kommen, sondern da durchzufahren - damit wäre es so oder so ein Fehler gewesen, denn diese Straßen sind nur dafür frei, um auf das Grundstück zu kommen, nicht um durchzufahren!
Eher im Gegenteil. Wichtig: Ich kann mich hier nur auf die deutsche StVO und den Begriff "Anlieger" beziehen. Ob das in Österreich beim "Anrainer" genauso ist, kann ich nicht versichern. Aber:
Dass er versteht, was das Schild an sich ohne Zusatzschild bedeutet, ist wohl das Mindeste. Mit dem Kommentar zum Prüfer hätte er aber genau das Gegenteil getan. Denn es ist eben nicht so, dass man als Anwohner automatisch immer ein Anlieger ist. Er hatte in der Prüfung keinesfalls einen Grund, zu seinem Wohnort zu fahren und dort zu parken.
Ein Anlieger zu sein bedeutet, dass man ein Anliegen hat, diese Straße nun zu benutzen. Wenn man dort wohnt und nach Hause möchte, darf man also einfahren. Möchte man die Straße nur zur Durchfahrt benutzen, ist man kein Anlieger und darf dort nicht durchfahren, auch wenn man dort wohnt. So sagt es jedenfalls die deutsche Straßenverkehrsordnung beim "Anlieger".
In einer Fahrprüfung hast du sicherlich nicht das Anliegen, zu deinem Wohnort zu fahren. Also bist du auch kein Anlieger. Also ist dein Kollege unerlaubt in eine Straße reingefahren. Wenn der Prüfer dann noch sagt, dass das nicht der einzige Grund war, ist er ganz offensichtlich zurecht durchgefallen.
Ist mir bewusst. Ich habe deswegen absichtlich dazu geschrieben, dass es so in der deutschen StVO wäre. Auch wenn ich mich wundern würde, wenn das in Österreich bei einem Anrainer anders wäre, wäre es nicht das erste Mal. Rechtsprechungen können bei solchen Themen unterschiedlicher sein als man denkt.
Ich kann also keinesfalls garantieren, dass ich für Österreich auch Recht habe. Wenn der Fahrprüfer das aber selbst so sagt, ist davon auszugehen.
Mir ist Österreich auch unheimlich, und deshalb brettern wir immer schnell durch Richtung Italien.......
:D
Meinte das aber nicht im Bezug auf Österreich. Sondern einfach, dass das für mich als Deutschen nur so Sinn ergibt. Vor 3 Jahren hätte ich noch gesagt: Das kann ja nur so sein, alles andere wäre völlig unlogisch. Ich weiß mittlerweile aber einfach, dass man sich hier stark täuschen kann und dass Gesetze noch lange nicht immer logisch nachvollziehbar sind. Teils, weil Jura eben nicht unserem logischen Denken entspricht, teils, weil Gesetze immer wieder zu lasch formuliert sind und Gerichte unterschiedliche Urteile fällen. Ein Beispiel: Was ist Schrittgeschwindigkeit? Laut meiner Fahrschule 7-10km/h. Laut manchen Gerichten aber nur max. 7km/h. Laut einem anderen Urteil sogar ich glaube 16km/h. Auch wenn der normale Menschenverstand sagt, dass kein Mensch so schnell geht. Unterschiedliche Urteile sind aber der beste Beweis dafür, dass vor allem ein Laie keine Annahmen aus anderen Bereichen (hier also einer ganz anderen StVO) treffen sollte, wenn er sich nicht einmal den Gesetzestext durchgelesen hat. Deswegen bin ich wie gesagt mittlerweile vorsichtiger bei solchen Dingen. Auch bei uns ergeben einige Regeln nicht immer Sinn.
Das wird dort genauso sein. Anlieger müssen ein Anliegen haben, um Anlieger zu sein. Der Wohnort an sich macht dich nicht durchgehend zum Anlieger. Dein Kollege hatte kein Anliegen, dort in die Straße zu fahren. Die Straße als Durchfahrt zu benutzen ist logischerweise kein Anliegen, denn sonst wäre das Schild ja völlig sinnlos, weil dann jeder so argumentieren könnte.
. Er wohnt allerdings dort und ist somit Anrainer...
Wollte er da vor seiner Wohnung parken? Nein. Dann ist das ein Grund durchzufallen.
Nein der Fahrprüfer sagte fahr zum Ausgangspunkt zurück. Und da er (mein Kollege) wusste, dass es schneller und einfacher durch die Anrainerstraße geht ist er halt dort durch gefahren...
... Also war er in dem Moment kein Anrainer, auch wenn er dort wohnt, denn er war nur auf Durchfahrt. Fahrprüfer hat recht.
Jo aber wie schaut die Situation in Österreich aus?
Da solltest du deinen Fahrlehrer noch mal nach fragen - denn du wirst, nachdem du durchgefallen bist, ja noch Fahrstunden haben - scheinbar hat er sowieso versäumt es zu erklären.
Punkt ist: es ist berechtigt gewesen, den Fahrschüler durchfallen zu lassen, auch wenn du darüber noch so sehr quengelst und versuchst daran rumzulamentieren.
Genauso, wenn er ins Fahrschulauto einsteigt, ist er Fahrschüler der Fahrschule x, heißt für den Prüfer ist er der Fahrschule zugehörig.
Wo er wohnt ob er irgendwelche besonderen Rechte hat, ist bei der Prüfung, außer es wird explizit abgefragt (Fahr zu deiner Wohnung), nicht relevant.
In dem Sinne hat er also das Verkehrsschild missachtet.
Es steht da aber nicht Anlieger, sondern Anrainer. Nur zur Information. Soll nicht automatisch heißen, dass du unrecht hast.