Fahrpreisnacherhebung reklamieren?
Ich bin mit einem sogenannten blauen Schein Zug gefahren. Diesen bekomme ich von der Schule, und muss ihn auf einem Bürgerbüro einlösen. Aufgrund von Corona und den ganzen Lockdowns sind wir dazu übergegangen die Fahrkarten immer erst später einzulösen, da es ärgerlich wäre 36€ umsonst zu zahlen.
Jetzt bin ich heute morgen mit diesem blauen Schein Zug gefahren, da ich noch keine Chance hatte ihn einzulösen. Dabei wurde ich kontrolliert und es hieß ich muss die Fahrkarte vorzeigen, da ich ansonsten 60€ zahlen müsse. Ist soweit ja auch alles gut.
Nun habe ich den blauen Schein eingelöst und wollte diesen bei der DB vorzeigen, allerdings besteht nun das Problem, dass ich scheinbar doch 60€ zahlen muss, weil die Fahrkarte ja erst später eingelöst wurde.
Wäre es sinnvoll sich hier mit der DB auseinander zu setzen und zu versuchen dies zu reklamieren? Denn gezahlt war der Fahrschein ja bereits.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Vermutlich stehen deine Chancen da schlecht. Der Deal geht nun mal so, dass man ein gültiges Ticket braucht, wenn man Bahn fährt. Aber versuch es einfach. Viel Erfolg.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kerner/1624708333446_nmmslarge__0_0_657_657_1234505f17f62755fc2237a0d874e5c4.jpg?v=1624708334000)
Hallo,
du hast 36€ gespart,
und dafür eine Fahrt für 60,-€ unternommen.
Der "blaue Schein" ist keine gültige Fahrerlaubnis, du könntest ihn bestenfalls zurückdatieren.
Das ist aber bestimmt nicht möglich.
Wenn du dich mit der DB auseinandersetzt, kann es noch etwas kostenintensiver werden.
Hansi
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ein Bezugsschein für eine Fahrkarte ist keine Fahrkarte, daher bist Du ohne Fahrschein gefahren.
Bedenke im Besonderen, dass Du ja viele Male "blau fahren" könntest, ohne einen Fahrschein einzulösen, und erst bei einer "Ermahnung" schnell zum Schalter läufst und schnell noch einen Fahrschein nachlöst. Das sagt nicht, dass Du das getan hast, Du bist aber von so einem "Übeltäter" nicht zu unterscheiden. Und so hat das die DB jetzt gewertet.
Daher: Besser jetzt die 60 € zahlen und den 36 €--Fahrschein nächstes Mal verwenden. Ganz regulär.
Der blaue Schein sagt ja aus, dass ich die Fahrkarte gezahlt habe. Und diesen habe ich ja in die Fahrkarte „getauscht“. Da besteht jetzt das Problem. Der Schaffner meinte ich bräuchte die Fahrkarte dann nur vorzeigen und gut wäre, allerdings geht das jetzt doch nicht. Gezahlt war die Fahrkarte