Fahrpreisnacherhebung reklamieren?

3 Antworten

Vermutlich stehen deine Chancen da schlecht. Der Deal geht nun mal so, dass man ein gültiges Ticket braucht, wenn man Bahn fährt. Aber versuch es einfach. Viel Erfolg.

Hallo,

du hast 36€ gespart,
und dafür eine Fahrt für 60,-€ unternommen.

Der "blaue Schein" ist keine gültige Fahrerlaubnis, du könntest ihn bestenfalls zurückdatieren.

Das ist aber bestimmt nicht möglich.

Wenn du dich mit der DB auseinandersetzt, kann es noch etwas kostenintensiver werden.

Hansi

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hdnapp67 
Beitragsersteller
 13.04.2021, 13:42

Der blaue Schein sagt ja aus, dass ich die Fahrkarte gezahlt habe. Und diesen habe ich ja in die Fahrkarte „getauscht“. Da besteht jetzt das Problem. Der Schaffner meinte ich bräuchte die Fahrkarte dann nur vorzeigen und gut wäre, allerdings geht das jetzt doch nicht. Gezahlt war die Fahrkarte

0
Kerner  13.04.2021, 13:49
@Hdnapp67

Nun,

Der "Blaue Schein" ist eine Berechtigung eine gewisse Fahrtkarte zu kaufen.

Und keine Quittierung, dass du eine gültige Fahrkarte hast.

Das nennt man "Erschleichung ..."

4

Ein Bezugsschein für eine Fahrkarte ist keine Fahrkarte, daher bist Du ohne Fahrschein gefahren.

Bedenke im Besonderen, dass Du ja viele Male "blau fahren" könntest, ohne einen Fahrschein einzulösen, und erst bei einer "Ermahnung" schnell zum Schalter läufst und schnell noch einen Fahrschein nachlöst. Das sagt nicht, dass Du das getan hast, Du bist aber von so einem "Übeltäter" nicht zu unterscheiden. Und so hat das die DB jetzt gewertet.

Daher: Besser jetzt die 60 € zahlen und den 36 €--Fahrschein nächstes Mal verwenden. Ganz regulär.

Woher ich das weiß:Hobby