Fahrlehrer berechnet praktische Prüfung zusätzlich als Fahrstunde?
Servus. Habe morgen praktische Prüfung und mein Fahrlehrer hat mir heute ne Rechnung gegeben. Dort sind für das morgige Datum zum einen "Vorstellung für praktische Prüfung: 99€" und zum anderen "Übungsfahrt 45€" vermerkt. Die Übungsfahrt (angegeben 45 Minuten vor dem Prüfungstermin) ist gar nicht vereinbart und ich soll auch erst zum Termin um die eigentliche Uhrzeit für die praktische Prüfung da sein. Ist das zulässig??? Weil so werden 45 Euro mehr verlangt die gar nicht vereinbart sind und wofür ich keine Leistung bekomme. Ich soll die Rechnung natürlich auch noch morgen begleichen...
MfG
5 Antworten
Schaue zunächst einmal nach, in welcher Höhe die jeweiligen Gebühren für die Vorstellung zur praktischen Prüfung, und die Gebühr für die praktische Prüfung jeweils in der Endabrechnung ausgewiesen wurden. Letztere dürfte irgendwas um ca. 90 Euro ( mal grob für Klasse B ) betragen und deckt m.W. damit alleinig die Wege- / und Arbeitskosten des Prüfers während Deiner Prüfungsfahrt mit ab.
Schaue mal hier, in welcher Brutto - Lohnspanne pro Monat sich ein Fahrerlaubnisprüfer / KFZ - Sachverständiger ( angestellt ) in etwa bewegt :
https://www.gehalt.de/einkommen/suche/fahrerlaubnispruefer-kfz-sachverstaendiger
Und das ist nur der Betrag, der auf der Lohnabrechnung des Prüfers brutto ausgewiesen wird. Sein Arbeitgeber muss für ihn auch noch mal nicht unerhebliche Kosten mit abrechnen für seine eigenen Anteile zu Sozialversicherungen, sonstigen Versis, Steuern, Betriebskosten , Betriebsmittelkosten, Fahrtkosten und Gewinnmarge etc.
Die Fahrschulkosten ( Fahrzeugkosten und Arbeitslohn des Fahrlehrers ) können in den ca. 90 Euro Prüfungsgebühr somit kaum enthalten sein. Daher die Abrechnung einer zusätzlichen Fahrstunde für die Prüfungsfahrt durch die Fahrschule .
Reden hilft. Vielleicht liegt ein Fehler vor, vielleicht wurde irgendeine andere Stunde nicht beglichen. Ich würde definitiv morgen vor der eingetragenen Übungsstunde anrufen und das klären. Nicht, dass er denkt, dass ihr dort einen Termin habt.
Ich sehe es aber generell so: Er darf nur Leistungen in Rechnung stellen, die auch geleistet wurden. (Fällt ein Termin aus weil du ihn vergessen hast, wird er das auch zu Recht in Rechnung stellen)
Schau in deinen Vertrag was da so drin steht.. frag in der Fahrschule nach, wie die 45,- zustande kommen. Wir können hier nur raten.. warum die Fahrschule das so berechnet.
Vermutlich wirst du vor der Prüfung noch fahren.
Es ist die Arbeitszeit des Fahrlehrers. Die muß er bezahlt bekommen.
Frag deinen Fahrlehrer?
Fahrstunde wird um 1x:00 berechnet... ich soll um 1x:45 bei der Fahrschule sein