Fahrgemeinschaft, darf der Beifahrer die Musik aussuchen?
Man hat die gleiche Arbeitsstelle , pendelt 20 km mit dem Auto, der Mitfahrer fährt zur gleichen Zeit zur Arbeit und zurück ( hat selber kein Auto , müsste also wenn man selber Urlaub hat oder krank ist, den Zug bezahlen ). Man kriegt natürlich ein bisschen Fahrtgeld von ihm.
Der Mitfahrer verbindet sich über Bluetooth mit dem Navi und macht immer die gleiche Lieblingsband an, die einem selber so gar nicht gefällt.
der Mitfahrer wohnt selber sofort um die Ecke *
5 Antworten
Ich finde die Frage etwas schlecht gestellt.
Entscheiden welche Musik gespielt wird, entscheidet der, dem das Auto gehört, sofern er mit dabei ist.
Ansonsten heist es miteinandere reden, und gemeinsam entscheiden, falls der Autobesitzter nicht mit dabei ist.
Da spielt es keine Rolle ob der Beifahrer sich an den Kosten beteiligt, da wahrscheinlich auch der Fahrer einen teil der Kosten hat.
Natürlich bestimmt der Fahrer die Musik. Ob der Mitfahrer nun eine Kostenbeteiligung gibt oder nicht ist dabei nicht wichtig. Er fährt mit und bestimmt sonst nichts.
Er verbindet sein Handy während der Fahrt dann trotzdem weil er keine Radiomeldungen hören will
Mein Auto, meine Musik.
Würde das allerdings nicht unbedingt auf die Spitze treiben.
Von mir aus kann er auch mal wählen, aber dudelt der jeden Tag den gleichen Müll, dann ist ein klares Wort fällig.
Der Fahrer entscheidet. Wenn es dem Beifahrer nicht passt, muss er eine andere Mitfahrgelegenheit finden.
Das meinst du doch nicht ernst... Natürlich hat man als Fahrer jedes Recht dazu, dem Beifahrer zu verbieten, Musik anzumachen.
Er gibt aber ja Fahrtgeld ein bisschen . Weil er sich den Zug spart und kein Monatsticket braucht.
Im Taxi darf der Gast dann frei wählen weil er bezahlt .. ?
der Fahrer kann aber auch nur Radio hören außer er macht eine Playlist an , vor der Fahrt.
Der Fahrer kann ja nicht während der Fahrt rum spielen am Handy.