Fahren ohne Führerschein, Fahren mit unversichertem PKW?
Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Ich habe drei Fragen, zum Thema PKW ohne Führerschein usw. Wie ist das rechtlich: Angenommen ich fahre mit einem Bekannten mit, der keinen Führerschein besitzt und werde von der Polizei angehalten. Ich selbst habe bsp. einen Führerschein. Kann ich dann ebenfalls rechtlich belangt werden, oder habe ich mit dem Vorgang nichts zu tun? Wie ist es, wenn jemand mit einem PKW fährt, wo die Versicherung abgelaufen ist und ich zufällig daneben sitze? Habe ich dann auch ein Problem oder nicht? Und wie ist es, wenn mir jemand sein Fahrzeug leiht und ich nicht weiß, dass die Versicherung abgelaufen ist, haftet dann der Halter oder kann der Fahrzeugführer auch belangt werden?
3 Antworten
Wenn du Beifahrer bist interessiert dich das alles garnicht, solange du nicht der Besitzer des Fahrzeugs bist.
Wenn du ein unversichertes Fahrzeug fährst, an dem alle Kennzeichen und Plaketten passen, dann passiert dir normalerweise auch nichts, da die Polizei die Versicherung nicht prüft.
Erst bei Unfall wirds interessant, aber für den Fahrzeugbesitzer.
Wenn Dir als Beifahrer z.B. bekannt ist, dass der Fahrer keinen Führerschein/keine Fahrerlaubnis hat und Du lässt ihn trotzdem fahren, bekommst auch Du Ärger.
Eine abgelaufene Versicherung kann man nicht erkennen und muss man auch nicht wissen, wenn es einem nicht gesagt wird. Erst dann kann man auch Probleme bekommen, wenn man das Fahrzeug trotzdem nutzt. .
Als Beifahrer passiert dir nichts. Sollte das Auto dir gehören, gibt es ärgern!